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Bund stellt Ländern 750 Mio. Euro für Spitäler zur Verfügung

Die Regierung will den durch die Coronakrise stark belasteten Spitälern finanziell unter die Arme greifen: Das Finanzministerium stellt den Bundesländern für entgangene Einnahmen der Krankenanstalten und höhere Ausgaben der Länder in den Jahren 2020 und 2021 einen Pauschalbetrag von insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzesentwurf dazu soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden, hieß es in einer Aussendung des Finanzressorts am Montag.

Neben den Belastungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Spitälern seien auch große Mehraufwände für die Träger und damit die Länder entstanden, argumentierte das Ministerium die einmalige Finanzspritze. Die entgangenen Einnahmen beträfen etwa die Zahlungen der Sozialversicherungsträger an die Krankenanstalten, die Zweckzuschüsse des Bundes und geringere Einnahmen aufgrund einer geringeren Anzahl ausländischer Gastpatienten und Gastpatientinnen bzw. Selbstzahler und Selbstzahlerinnen in den Jahren der Pandemie.

Die Auszahlung der 750 Mio. Euro, auf die man sich mit den Ländern geeinigt hat, soll bis 31. März des kommenden Jahres erfolgen. "Nichts ist in einer Pandemie wichtiger als die gute medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten", kommentierte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) den Schritt. "Neben den enormen Summen, die wir zur Unterstützung der Wirtschaft und der Absicherung von Arbeitsplätzen aufwenden, sind auch die Kosten im Gesundheitswesen massiv gestiegen", meinte wiederum Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP), zeigte sich froh über die "zufriedenstellende Lösung". Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) verwies ein weiteres Mal auf die außergewöhnlich hohe Belastung für das Gesundheitspersonal.

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  • Die Regierung will den durch die Coronakrise stark belasteten Spitälern finanziell unter die Arme greifen: Das Finanzministerium stellt den Bundesländern für entgangene Einnahmen der Krankenanstalten und höhere Ausgaben der Länder in den Jahren 2020 und 2021 einen Pauschalbetrag von insgesamt 750 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen. Der Gesetzesentwurf dazu soll am Mittwoch im Ministerrat beschlossen werden, hieß es in einer Aussendung des Finanzressorts am Montag.