Karlsruhe weist Eilanträge gegen Milliardenpaket ab
Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen deutschen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bisher nie da gewesener Höhe ermöglichen. Gegen die kurzfristig anberaumte Sondersitzung des alten Bundestags wandten sich die AfD-Fraktion, einzelne Abgeordnete von AfD, FDP, Linkspartei und BSW sowie die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar.
Schon am Freitag hatte das Gericht ähnliche Anträge verworfen. Somit kann der alte Bundestag noch über mehrere Grundgesetzänderungen entscheiden. Geplant ist die Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und für die Länder. Zudem soll ein Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 eingerichtet werden.
Union, SPD und Grüne einigten sich in der vergangenen Woche im Grundsatz auf die Vorlagen. Für die geplante Änderung der Grundgesetzartikel 109, 115 und 143 ist eine Zweidrittelmehrheit im Parlament nötig. Am Freitag muss noch der Bundesrat den Änderungen zustimmen. CSU und Freie Wähler verständigten sich am Montagabend darauf, dass Bayern dafür stimmen wird. Damit gilt ein Scheitern in der Länderkammer quasi als ausgeschlossen.
Zusammenfassung
- Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Eilanträge gegen die Sondersitzung zur Abstimmung über ein Milliardenpaket abgelehnt, das Grundgesetzänderungen zur Schuldenaufnahme in nie dagewesener Höhe ermöglichen soll.
- Ein Sondervermögen von 500 Milliarden Euro ist geplant, um Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 zu fördern, wobei eine Zweidrittelmehrheit im Parlament für die Änderungen erforderlich ist.
- CSU und Freie Wähler haben sich darauf geeinigt, dass Bayern den Änderungen zustimmen wird, wodurch ein Scheitern im Bundesrat quasi ausgeschlossen ist.