Brandstetter zieht sich doch mit sofortiger Wirkung vom VfGH zurück
Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montagabend auf seiner Website bekannt gab, ist Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter nun doch mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Zunächst hätte dies erst mit Ende Juni geschehen sollen. Brandstetter nimmt an der Juni-Session des Verfassungsgerichtshofes somit nicht mehr Teil.
"Im Hinblick darauf erübrigen sich weitere Überlegungen, ob interne Schritte im Gerichtshof notwendig sind", heißt es in der Mitteilung weiter. Brandstetter "hat seine Tätigkeit am VfGH mit heutigem Tag beendet. An seiner Stelle werden, wie im Fall von Vakanzen üblich, Ersatzmitglieder einberufen", informiert der VfGH.
Die Chats mit dem suspendierten Sektionschef Pilancek
Brandstetter hatte seinen Rückzug als Verfassungsrichter angekündigt, nachdem Chatprotokolle von ihm und dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek bekannt geworden waren. Darin macht Pilnacek den Verfassungsgerichtshof sowie einzelne Mitglieder verächtlich und äußert sich sexistisch und auch rassistisch über Verfassungsrichterinnen.
Brandstetter hatte zudem mit Pilnacek die Entscheidung des VfGH in Bezug auf Kopftuchpflicht und das strikte Sterbehilfeverbot kritisiert und über interne Beratungen gesprochen.
Mehr dazu
Gegen Brandstetter wird zudem in der Causa Heumarkt wegen des Verdachts ermittelt, dass er als damaliger Justizminister eine Hausdurchsuchung an seinen Mandanten, den Immobilieninvestor Michael Tojner, verraten haben könnte. Alle Beteiligten bestreiten diese Vorwürfe allerdings. Es gilt die Unschuldsvermutung.
VfGH berät im Juni viele Fälle rund um Corona-Pandemie
Bei der aktuellen, seit Montag laufenden Session werden über mehr als 400 Fälle beraten. Ein guter Teil der behandelten Fällen hat erneut ein guter Teil Bezug zur Corona-Pandemie. Aber auch der Ibiza-Untersuchungsausschuss beschäftigt diesmal das Höchstgericht: Die Unternehmerin Katrin Glock hat beim VfGH Beschwerde wegen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte erhoben. Sie sieht sich durch Äußerungen eines Ausschussmitglieds während der Sitzungen insbesondere im Recht auf Ehre und Schutz des wirtschaftlichen Rufs verletzt.
Außerdem muss der VfGH über eine Klage des Landes Wien gegen den Bund zu Frage der Kostenübernahme in der Grundversorgung von Asylwerbern entscheiden. Die Grundversorgungsvereinbarung sieht vor, dass die Kosten für die Dauer des Verfahrens in erster und zweiter Instanz, aber maximal für zwölf Monate, zwischen Bund und Land im Verhältnis 60:40 aufgeteilt werden und der Bund die Kosten danach alleine trägt. Zwischen Wien und dem Bund ist jedoch strittig, ob dies auch gilt, wenn Asylwerber vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in erster Instanz subsidiären Schutz zuerkannt bekommen, ihr Antrag auf Asyl aber nach einem Jahr Verfahrensdauer noch nicht rechtskräftig entschieden ist. Wien klagt in diesem Fall auf Zahlung von rund 23.000 Euro und Feststellung.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat wiederum mehrere Anträge beim VfGH gestellt, eine Vorschrift des Privatschulgesetzes als verfassungswidrig aufzuheben. Es geht dabei um jene seit September 2018 gültige Regelung, wonach Lehrer an Privatschulen Deutschkenntnisse zumindest auf Referenzniveau C1 vorweisen müssen, selbst dann, wenn die Unterrichtssprache an der Schule nicht Deutsch ist. Für das BVwG ist dies sachlich nicht gerechtfertigt. Dass einzelne internationale Schulen von der Vorgabe ausgenommen sind, sei zudem gleichheitswidrig.
Außerdem muss der VfGH zur Eintragung der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren eine Entscheidung treffen. Einer Frau, die in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, wurde vom Magistrat der Stadt Wien die Eintragung als "anderer Elternteil" des Babys ihrer Partnerin verwehrt. Eine Eintragung sei nur möglich, wenn an der Mutter eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung durchgeführt worden sei und nicht, wenn das Kind auf natürliche Weise gezeugt wurde. Das Verwaltungsgericht Wien hat die ablehnende Entscheidung des Magistrats bestätigt. Die Beschwerdeführerin sieht darin allerdings einen Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz, da bei einem aktuell verheirateten Paar der Mann stets als der Vater gelte, und zwar unabhängig von der Art der Zeugung.
Der VfGH wird sich zudem nach ersten Beratungen im März erneut mit zwei Erlässen beschäftigen, wonach für Asylwerber Beschäftigungsbewilligungen nur bei befristeten Beschäftigungen als Saisonarbeiter oder Erntehelfer erteilt werden dürfen. Auch die Frage, wie sich die Verurteilung zweier ehemaliger Salzburger Politiker auf deren Pensionsansprüche auswirken darf und ob ein Mann aus Litauen, der sich als Jude und Menschenrechtsaktivist in seiner Heimat von Rechtsextremisten verfolgt sieht, als Unionsbürger dennoch Asyl beantragen kann, wird der VfGH in der Juni-Session erneut behandeln.
Zusammenfassung
- Wie der Verfassungsgerichtshof (VfGH) am Montagabend auf seiner Website bekannt gab, ist Verfassungsrichter Wolfgang Brandstetter nun doch mit sofortiger Wirkung zurückgetreten. Zunächst hätte dies erst mit Ende Juni geschehen sollen.
- Brandstetter nimmt an der Juni-Session des Verfassungsgerichtshofes somit nicht mehr Teil. "Im Hinblick darauf erübrigen sich weitere Überlegungen, ob interne Schritte im Gerichtshof notwendig sind", heißt es in der Mitteilung weiter.
- Brandstetter "hat seine Tätigkeit am VfGH mit heutigem Tag beendet. An seiner Stelle werden, wie im Fall von Vakanzen üblich, Ersatzmitglieder einberufen", informiert der VfGH.
- Brandstetter hatte seinen Rückzug als Verfassungsrichter angekündigt, nachdem Chatprotokolle von ihm und dem suspendierten Justiz-Sektionschef Christian Pilnacek bekannt geworden waren.
- Darin macht Pilnacek den Verfassungsgerichtshof sowie einzelne Mitglieder verächtlich und äußert sich sexistisch und auch rassistisch über Verfassungsrichterinnen.
- Brandstetter hatte zudem mit Pilnacek die Entscheidung des VfGH in Bezug auf Kopftuchpflicht und das strikte Sterbehilfeverbot kritisiert und über interne Beratungen gesprochen.