BMJ präsentiert Studie über LGBTIQ-Diskriminierung in Justiz
Die Studie widmet sich im Detail der strafrechtlichen Verfolgung von 1852 bis 2002. Das Totalverbot von Homosexualität wurde erst 1971 aufgehoben, gleichzeitig allerdings vier Folgeparagraphen wie etwa das Werbeverbot eingeführt. 2002 wurde mit dem Verbot von Verbot von "Gleichgeschlechtlicher Unzucht mit Personen unter 18 Jahren" der letzte davon aufgehoben. Im Juni 2021 entschuldigte sich Zadić stellvertretend für die Justiz für die strafrechtliche Verfolgung. Seit Februar dieses Jahres können strafrechtlich verfolgt oder verurteilte Personen einen Antrag auf Entschädigungszahlungen stellen.
Mit der Entschuldigung wurde auch eine rechtshistorische Forschungsstudie initiiert, mit der das Zentrum für queere Geschichte QWIEN beauftragt wurde. "Nur wenn man auf die diskriminierende Gesetzeslage hinweist, kann man auch für die Zukunft lernen", sagte die Justizministerin bei der Präsentation am Freitag.
"Das Schicksal von homo- und transsexuellen Menschen war stets von Kriminalisierung geprägt", fasste der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, Michael Schwanda, zusammen. Nicht nur hielt Österreich nach der Befreiung vom Nationalsozialismus bis 1971 an der Bestrafung von "widernatürlicher Unzucht" - europaweit einzigartig auch unter Frauen - fest, auch wurden von NS-Richtern verurteilte Personen, selbst jene, die die Straffolge des Konzentrationslagers erleiden mussten, nicht als Opfer des Nationalsozialismus anerkannt, vielmehr galten sie als vorbestrafte Sexualverbrecher und -Verbrecherinnen.
Den Studienautoren Hans-Peter Weingand und Sebastian Pay standen dafür Akten aus dem Justizministerium zur Verfügung. Neben dem Strafrecht fokussierten sie sich auch auf Familienrecht. Erst seit 2019 können sich gleichgeschlechtliche Paare trauen lassen, die "Ehe für alle" ist wie viele andere Errungenschaften der LGBTIQ-Community nicht auf die Politik, sondern ein Urteil des Verfassungsgerichtshof zurückzuführen. "Die Politik war über weite Strecken taub.(...) Der Auftrag zur kritischen Aufarbeitung dieser historischen Diskriminierung durch eine involvierte Behörde ist ein Novum", lobte der Co-Leiter von QWIEN Andreas Brunner.
"Das wichtige ist, dass diese Studie nicht in einer Schublade verschwindet. Sie wird als Grundlage dienen, damit wir eine Gedenkmöglichkeit im Justizministerium schaffen", betonte Zadić. Angesprochen auf zentrale Forderungen der Community wie den Diskriminierungsschutz im Privatbereich sagte Zadić: "Das ist etwas, was ich mir auch wünschen würde". Beim Verbot von Konversionstherapien und medizinisch nicht notwendigen Operationen an intergeschlechtlichen Kindern werde sie "nicht aufgeben". Für beide Gesetze gab es bereits Entwürfe, diese scheiterten laut Zadić aber am Koalitionspartner. "Da braucht es noch eine Einigung, und wahrscheinlich auch einiges an Überzeugungsarbeit". Beim Konversionstherapie-Verbot, die zum Ziel haben, queere Jugendliche "umzupolen", konnten sich ÖVP und Grüne nicht darauf einigen, ob Transpersonen umfasst sein sollen oder nicht. Gerade diese Studie zeige aber, dass ein Verbot dieser Behandlungen "die gesamte LGBTIQ-Community abdecken muss, nicht nur einen Teil."
Zusammenfassung
- Justizministerin Alma Zadić präsentierte die Studie 'Befreiter Regenbogen', die die strafrechtliche Verfolgung der LGBTIQ-Community von 1852 bis 2002 untersucht.
- Das Totalverbot von Homosexualität wurde 1971 aufgehoben, aber erst 2002 wurde der letzte diskriminierende Paragraph gestrichen. Seit Februar 2024 können Betroffene Entschädigungszahlungen beantragen.
- Die Studie, durchgeführt vom Zentrum für queere Geschichte QWIEN, betont die Notwendigkeit eines umfassenden Diskriminierungsschutzes und dient als Grundlage für eine Gedenkmöglichkeit im Justizministerium.