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Bekannte iranische Journalistinnen müssen wieder in Haft

Im Iran müssen zwei bekannte und preisgekrönte Journalistinnen überraschend wieder in Haft. Justizsprecher Asghar Jahangir bestätigte vor Journalisten, dass die beiden Reporterinnen Elaheh Mohammadi und Niloufar Hamedi aufgefordert wurden, ihre fünfjährige Haftstrafe anzutreten. Sie waren im Herbst 2022 unter den ersten, die über den Tod der iranischen Kurdin Jina Mahsa Amini berichteten. Der Tod Aminis löste schwere, landesweite Proteste gegen die repressive Politik aus.

Die Journalistinnen waren im Jänner auf Kaution freigekommen. In einem Gespräch mit Hamedis Arbeitgeber, der Zeitung "Shargh", kritisierten ihre Verteidiger das Vorgehen der Justiz. Eigentlich hätten die Journalistinnen von einer Generalamnestie profitieren müssen, argumentierten die Anwälte. Bis Donnerstag müssen die beiden Frauen demnach ihre Haftstrafe antreten.

Ein Revolutionsgericht hatte Mohammadi und Hamedi vor einem Jahr im Zusammenhang mit der Protestwelle zu Haftstrafen verurteilt. Beiden Frauen wurde Zusammenarbeit mit den USA vorgeworfen. Laut iranischer Justiz wurde dieser Anklagepunkt aufgehoben, jedoch blieb ein Urteil wegen "Propaganda gegen das System" mit fünf Jahren Haft bestehen.

Auch Irans Regierungssprecherin hatte sich nach Kritik geäußert. "Die Regierung verfolgt die Angelegenheit in Abstimmung mit der Justiz", schrieb Fatemeh Mohajerani auf der Plattform X. Präsident Masoud Pezeshkian hatte vor seiner Wahl im Juli Reformen in Aussicht gestellt. Kritiker werfen ihm vor, den repressiven Regierungsstil unverändert fortzusetzen.

International bekam der Fall der Journalistinnen große Aufmerksamkeit. Während Hamedi und Mohammadi im Gefängnis saßen, zeichnete die Unesco sie für ihre Berichterstattung in Abwesenheit mit dem Pressefreiheitspreis der UN-Kulturorganisation aus.

ribbon Zusammenfassung
  • Die iranischen Journalistinnen Elaheh Mohammadi und Niloufar Hamedi müssen überraschend ihre fünfjährige Haftstrafe antreten, nachdem sie im Januar auf Kaution freigelassen wurden.
  • Sie hatten im Herbst 2022 über den Tod von Jina Mahsa Amini berichtet, was landesweite Proteste auslöste. Ein Revolutionsgericht verurteilte sie wegen 'Propaganda gegen das System', ein Vorwurf der Zusammenarbeit mit den USA wurde fallengelassen.
  • Internationale Aufmerksamkeit erlangte der Fall, als die Unesco die beiden Journalistinnen für ihre Berichterstattung mit dem Pressefreiheitspreis auszeichnete.