APA/HANS KLAUS TECHT

Anklage gegen Kurz? Justizministerium soll entschieden haben

Laut einem Medienbericht hat das Justizministerium die Prüfung abgeschlossen und einen Erlass mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt.

Kaum eine Entscheidung wird von Politik-Beobachtern sehnlicher erwartet als die, ob der ehemalige Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) angeklagt wird oder nicht. Nun wird erneut gemunkelt, dass es bald so weit sein könnte.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bestätigte dem "Kurier", dass ein Erlass zur Causa vor kurzem eingelangt sei. Dieser würde nun von der WKStA geprüft und das Ergebnis zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Wann? Das ist offen.

Akt auf Reisen

Der diesbezügliche Akt ging bereits durch viele Hände. Im Jänner 2023 schloss die WKStA die Ermittlungen bezüglich der vorgeworfenen Falschaussagen im U-Ausschuss ab und schickte ihn die Oberstaatsanwaltschaft.

Mehrere Monate lang lag dieser anschließend in der zuständigen Sektion im Justizministerium. Im Juni hieß es, dass der Weisungsrat – der die Ministerin berät – grundsätzlich keine Einwände gegen das Vorhaben der WKStA habe, allerdings noch rechtliche Fragen.

Daraufhin wanderte der Akt wieder zur WKStA und zur Oberstaatsanwaltschaft, Mitte Juli wieder ins Ministerium. Dort wurde die finale Entscheidung getroffen, ob der Ex-Kanzler angeklagt oder das Verfahren eingestellt wird. Diese Entscheidung ging nun als Erlass wieder zurück an die WKStA.

Vorwürfe "falsch"

Bereits im Juli erklärte ein Sprecher von Ex-Kanzler Kurz gegenüber PULS 24, dass die Vorwürfe "falsch" seien und "wir freuen uns darauf, wenn nun endlich die Wahrheit ans Licht kommt und sich die Anschuldigungen auch vor Gericht als haltlos herausstellen".

Im Kern geht es bei den Falschaussage-Vorwürfen um die Frage, wie intensiv der Ex-ÖVP-Chef unter Türkis-Blau in die Reform der Staatsholding ÖBIB zur ÖBAG involviert war. Bei seiner Befragung im Ibiza-U-Ausschuss im Juni 2020 hatte Kurz bekanntlich seine Rolle bei der Auswahl des Aufsichtsrats sowie bei der Bestellung des umstrittenen Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid heruntergespielt - und sinngemäß von normalen Vorgängen gesprochen. Die WKStA sah darin aber angesichts von Chatverläufen mögliche Falschaussagen.

ribbon Zusammenfassung
  • Laut einem Medienbericht hat das Justizministerium die Prüfung abgeschlossen und einen Erlass mit der Entscheidung über das weitere Vorgehen an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft geschickt.