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Ab Juli Tanzen in Clubs und fast keine FFP2-Maskenpflicht mehr

Die Regierung verkündete am Donnerstag weitere Lockerungsschritte. Ab Juli fällt etwa die FFP2-Maskenpflicht in fast allen Bereichen. Der Mundnasenschutz feiert ein Revival. Die Sperrstunde fällt.

Angesichts der sehr guten Entwicklung der Infektionszahlen werden die Corona-Schutzmaßnahmen noch ein Stück zurückgenommen. Die Regierung verkündete am Donnerstag weitere Öffnungsschritte. Diese gelten ab dem 1. Juli, weitere Lockerungen kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) für den 22. Juli an.

PULS 24 berichtet über die Öffnungsschritte ab Juli

Veranstaltungen

"Alles, was Spaß macht, kann stattfinden", sagte der Bundeskanzler am Beginn der Pressekonferenz. Er spielt dabei auf Hochzeiten, Tanzen, Feiern an. Großveranstaltungen werden wieder uneingeschränkt möglich sein - etwa Kulturveranstaltungen wie Konzerte und Stadionbesuche. Die 3-G-Regeln bleiben als "Sicherheitsnetz" erhalten. Es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.

Maskenpflicht

An geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel, in Öffis und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Nachtleben

"Es ist ein guter Tag", sagt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und: "Es wird ein Sommer wie damals werden". Vor allem für die Jugend seien die heutigen Öffnungsschritte gedacht. "Jetzt seid ihr dran", sagt Mückstein. Die Sperrstunde wird ab 1. Juli fallen. Vorerst öffnet die Nachtgastronomie mit kleinerer Kapazität. Mit 22. Juli sollen auch diese Einschränkungen fallen. 

Gastronomie

Mindestabstände und Kapazitätsgrenzen werden ab 1. Juli "der Vergangenheit" angehören, sagt Tourismusminister Elisabeth Köstinger (ÖVP). Die 3G-Regel bleibe aber der nötige Maßstab. Der Wegfall des 1-Meter-Abstands in der Gastro sei ein wesentlicher Schritt, der den Unternehmern helfe. Ab 22. Juli soll die Registrierpflicht in der Gastro fallen. 

Schulen

In den Schulen fällt mit 1. Juli die Testpflicht für unter 12-Jährige. Das betrifft vor allem die Sommerschulen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Regierung verkündete am Donnerstag weitere Lockerungsschritte. Ab Juli fällt etwa die FFP2-Maskenpflicht in fast allen Bereichen. Der Mundnasenschutz feiert ein Revival.
  • "Alles, was Spaß macht, kann stattfinden", sagte der Bundeskanzler am Beginn der Pressekonferenz. Er spielt dabei auf Hochzeiten, Tanzen, Feiern an. Großveranstaltungen werden wieder uneingeschränkt möglich sein - etwa Kulturveranstaltungen wie Konzerte.
  • Die 3-G-Regeln bleiben als "Sicherheitsnetz" erhalten. Es gibt eine Anzeigenpflicht ab 100 Personen und ab 500 Personen eine Bewilligungspflicht.
  • An geschlossenen öffentlichen Orten, im Handel, in Öffis und Museen darf anstelle der FFP2-Maske Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
  • Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht nur in Pflegeheimen und Krankenhäusern.
  • Vorerst öffnet die Nachtgastronomie mit kleinerer Kapazität. Mit 22. Juli sollen auch diese Einschränkungen fallen. Tanzen wird erlaubt.