Ab Herbst: Volksbegehren zur Impfpflicht
Zum Thema Corona-Impfung finden im September zwei Volksbegehren statt. Der Eintragungszeitraum, für die beiden Begehren "Impfpflicht: Notfalls JA" und "Impfpflicht: Striktes NEIN", wurde seitens des Innenministeriums mit 20. bis 27. September festgelegt. Ziel der Initiatoren, die für beide Begehren verantwortlich zeichnen, ist eine "Abstimmung" für oder wider eine "Impfpflicht".
Das ablehnende Begehren lehnt jeden Impfzwang ab und fordert den Gesetzgeber zum Verbot einer Impfpflicht auf. Im zweiten Begehren wird die Politik dazu aufgerufen, durch positive Anreize möglichst viele Menschen zur Corona-Impfung zu bewegen. Sollte es dennoch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, so soll es zu einer Impfpflicht kommen.
Volksbegehren zur Notstandshilfe
Ein weiteres Volksbegehren, das man im selben Zeitraum unterzeichnen kann, behandelt die Notstandshilfe. Gefordert wird der Erhalt derselben in der aktuellen Form und wendet sich gegen eine allfällige Abschaffung.
Zusammenfassung
- Zum Thema Corona-Impfung finden im September zwei Volksbegehren statt. Der Eintragungszeitraum, für die beiden Begehren "Impfpflicht: Notfalls JA" und "Impfpflicht: Striktes NEIN", wurde seitens des Innenministeriums mit 20. bis 27. September festgelegt.
- Ziel der Initiatoren, die für beide Begehren verantwortlich zeichnen, ist eine "Abstimmung" für oder wider eine "Impfpflicht".
- Das ablehnende Begehren lehnt jeden Impfzwang ab und fordert den Gesetzgeber zum Verbot einer Impfpflicht auf. Im zweiten Begehren wird die Politik dazu aufgerufen, durch positive Anreize möglichst viele Menschen zur Corona-Impfung zu bewegen.
- Sollte es dennoch eine Überlastung des Gesundheitssystems drohen, so soll es zu einer Impfpflicht kommen.
- Ein weiteres Volksbegehren, das man im selben Zeitraum unterzeichnen kann, behandelt die Notstandshilfe. Gefordert wird der Erhalt derselben in der aktuellen Form und wendet sich gegen eine allfällige Abschaffung.