53 EU-Vertragsverletzungsfahren gegen Österreich anhängig
Laut EU-Kommission haben etwa Tschechien (54), die Niederlande (52), Zypern (56) oder Frankreich (56) ähnlich viele Vertragsverletzungsverfahren anhängig. In Deutschland sind es 63, in Ungarn und der Slowakei jeweils 70, in Belgien 83 oder in Polen 87. Bei skandinavischen Ländern wie Schweden (38), Dänemark (36) oder auch Irland (47) sind es weniger.
42 der 53 Verfahren gegen Österreich wurden unter der türkis-grünen Regierung gestartet. "Das ist ein Armutszeugnis für die Arbeit der Bundesregierung", erklärte die SPÖ in einer Stellungnahme. Als Beispiel führte sie den Nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) an, der bis 30. Juni an die EU-Kommission übermittelt werden muss. "Die EU wird wohl das Verfahren an den EuGH bringen und die Klage wird scharf gestellt. Die Folgen davon werden bei Nichtbefolgung Strafzahlungen in Millionenhöhe sein", vermutet die SPÖ. Ebenso kritisiert sie, dass das Elektrizitätswirtschaftsgesetz (EIWG) noch nicht umgesetzt wurde.
Klima- und Infrastrukturministerin Leonore Gewessler (Grüne) betonte in ihrer Beantwortung der Anfrage, dass kein ihr Ressort betreffendes Vertragsverletzungsverfahren im Stadium einer Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) sei.
Im Fall einer Verurteilung kann der EuGH zwei Arten von finanziellen Sanktionen verhängen: den Mindestpauschalbetrag, der mehr als zwei Millionen Euro beträgt. Das Zwangsgeld macht 2.196 bis 131.784 Euro pro Tag aus. Das tägliche Zwangsgeld soll einen Mitgliedstaat dazu anhalten, eine Vertragsverletzung zu beenden. Anders als der Pauschalbetrag wird das Zwangsgeld nur dann verhängt, wenn die Vertragsverletzung am Tag der Urteilsverkündung noch anhält.
( S E R V I C E : die EU-Vertragsverletzungsverfahren: https://go.apa.at/d6MiKdKK )
Zusammenfassung
- Gegen Österreich sind aktuell 53 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, wovon 42 unter der türkis-grünen Regierung gestartet wurden.
- Im internationalen Vergleich ist die Zahl der Verfahren nicht außergewöhnlich, da Tschechien 54, die Niederlande 52 und Deutschland 63 Fälle haben.
- Bei einer Verurteilung durch den EuGH drohen finanzielle Sanktionen, darunter ein Mindestpauschalbetrag von über zwei Millionen Euro und tägliche Zwangsgelder zwischen 2.196 und 131.784 Euro.