APA/APA (AFP)/HAKON MOSVOLD LARSEN

21 Jahre für norwegischen Moschee-Angreifer

Zehn Monate nach dem Moschee-Angriff in Norwegen ist der Täter zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das zuständige Bezirksgericht im norwegischen Sandvika bei Oslo sprach den 22 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Terrorismus und Mordes schuldig. Wie Richterin Annika Lindström verkündete, beträgt die Mindestverwahrungsdauer für den Mann 14 Jahre.

Zehn Monate nach dem Moschee-Angriff in Norwegen ist der Täter zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Das zuständige Bezirksgericht im norwegischen Sandvika bei Oslo sprach den 22 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Terrorismus und Mordes schuldig. Wie Richterin Annika Lindström verkündete, beträgt die Mindestverwahrungsdauer für den Mann 14 Jahre.

Er muss zudem Entschädigung an die Betroffenen zahlen und die Gerichtskosten tragen. Damit erhielt der Mann eine höhere Strafe als der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik, der am 22. Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet hatte. Er war zu 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs war dies die Höchststrafe, zu der Breivik gemäß der norwegischen Gesetzeslage hatte verurteilt werden können. Später ermöglichte eine Gesetzesänderung, eine Mindestdauer von bis zu zwei Dritteln der Verwahrungsstrafe festzusetzen.

Der in Sandvika angeklagte Norweger hatte am 10. August 2019, am Vorabend des islamischen Opferfestes, eine Moschee in Bærum rund 20 Kilometer westlich von Oslo angegriffen. Bei seiner Tat trug der junge Mann, der sich selbst als Neonazi bezeichnete, eine kugelsichere Weste und einen Helm, auf dem eine Kamera platziert war. Er war dabei mit mehreren Schusswaffen bewaffnet, konnte aber von Gläubigen überwältigt und festgenommen werden, ohne dass jemand in dem Gotteshaus schwerer verletzt worden war. In seiner Wohnung fand die Polizei später die Leiche seiner 17 Jahre alten Stiefschwester, die der Mann mit vier Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet hatte.

Das Gericht beurteilte den Mord und den Angriff auf die Moschee nicht als eine zusammenhängende Tat, sondern als separate Vorgänge. Die Tötung seiner aus China adoptierten Stiefschwester erscheine eher rassistisch motiviert als von Terror getrieben, sagte Lindström.

Das Gerichtsurteil war einstimmig, wie Lindström sagte. Damit folgten die Richter dem Antrag von Staatsanwalt Johan Øverberg. Die Verteidigerin des Angeklagten, Unni Fries, hatte dagegen auf Freispruch plädiert, weil ihrer Ansicht nach Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit ihres Mandanten bestehen.

Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt, eine Schuld im strafrechtlichen Sinne aber von sich gewiesen. Während des Prozesses äußerte er mehrmals rechtsradikale, rassistische und islamfeindliche Ansichten und berief sich auf Selbstverteidigung, auf die weiße Europäer angeblich ein Recht hätten. Er bezog sich auch auf den Anschlag auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch im März 2019, wo ein australischer Rechtsextremist 51 Muslime getötet und Dutzende weitere verletzt hatte. Der Norweger äußerte sich enttäuscht darüber, selbst nicht mehr Schaden angerichtet zu haben.

In Norwegen können Angeklagte gemäß der Strafgesetze des Landes nicht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden. Eine Sicherheitsverwahrung bedeutet jedoch, dass eine Strafe verlängert werden kann, wenn der Täter weiterhin als gefährlich eingestuft wird - das kann letztlich mit sich bringen, dass Verurteilte lebenslang im Gefängnis einsitzen müssen. Die Gefängnisstrafe könne unbegrenzt verlängert werden, erklärte auch das Gericht bei der Urteilsverkündung in Asker og Baerum, westlich von Oslo.

ribbon Zusammenfassung
  • Zehn Monate nach dem Moschee-Angriff in Norwegen ist der Täter zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung verurteilt worden.
  • Das zuständige Bezirksgericht im norwegischen Sandvika bei Oslo sprach den 22 Jahre alten Angeklagten am Donnerstag wegen Terrorismus und Mordes schuldig.
  • In Norwegen können Angeklagte gemäß der Strafgesetze des Landes nicht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt werden.