Kulturschaffende reichen Verfassungsklage gegen Lockdown ein
Unter den zehn Individualantragstellern finden sich laut einer Aussendung unter anderen die Schauspielerin Nina Proll, die Sängerin Angelika Kirchschlager, der Kabarettist Alfred Dorfer oder die Politikwissenschafterin Ulrike Guérot. "Mittlerweile untermauern eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien die Wirksamkeit der Präventionskonzepte von Kultureinrichtungen und legen damit eine Öffnung nahe", heißt es dazu. Auch praktische Beispiele wie aus dem seit Monaten geöffneten Teatro Real Madrid würden aufzeigen, "dass ein ernstzunehmender gesundheitspolitischer Umgang sich mit Öffnungsszenarien für die Kultur durchaus vereinbaren lässt".
Und auch in Bayern formierten sich am Freitag unter starker österreichischer Beteiligung Künstlerinnen und Künstler, um die zahlreichen Beschränkungen in der Coronapandemie für ihre Zunft verfassungsrechtlich klären lassen. Die Initiative "Aufstehen für die Kunst" sieht die von der Verfassung garantierte Freiheit der Kunst unrechtmäßig eingeschränkt, wie der aus Salzburg stammende Opernsänger Wolfgang Ablinger-Sperrhacke gegenüber der dpa betonte. Angesichts einer Vielzahl von Beschränkungen für den gesamten Kulturbereich will die Initiative Mitte nächster Woche eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen und damit grundsätzliche Klarheit schaffen. "Vor allem im Verhältnis zu Religion und Industrie sehen wir eine verfassungsmäßige Schieflage", sagte Ablinger-Sperrhacke. Die Initiative wird unter anderem von Stargeigerin Anne-Sophie Mutter, Dirigent Kent Nagano, Opernsänger Rolando Villazón, der Wiener Schauspielerin Senta Berger sowie Liedermacher Konstantin Wecker unterstützt.
"Die geplanten allgemeinen Öffnungsschritte zeigen zwar Perspektiven für die Theater auf, sind aus unserer Sicht aber immer noch verfassungswidrig, weil sie inzidenzabhängig sind und mit zahlreichen Auflagen versehen sind, die anderen Bereichen so nicht zugemutet werden", argumentierte Ablinger-Sperrhacke: "Die Religion hat das nicht in diesem Maße aushalten müssen - und wir sind vom Grundgesetz her auf dem gleichen Niveau."
(S E R V I C E - Infos unter www.florestan.at)
Zusammenfassung
- Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) soll klären, ob der anhaltende Kultur-Lockdown im Widerspruch zur garantierten Freiheit der Kunst und tatsächlich ein gelindes und verhältnismäßiges Mittel zum Schutz vor dem Coronavirus darstellt.
- Eine entsprechende Verfassungsklage der "Florestan-Initiative", die von Pianist und Intendant Florian Krumpöck mitinitiiert wurde, wurde nun in Form von Individualanträgen eingereicht.