Hitlergruß-Prozess: Melanie Müller verurteilt
Die Ballermann-Sängerin und ehemalige Dschungel-Queen Melanie Müller hat den Prozess rund um einen Hitlergruß, denn sie bei einem ihrer Konzerte gezeigt haben soll, verloren. Sie wurde zu 160 Tagessätzen zu je 500 Euro - also insgesamt 80.000 Euro - verurteilt, wie zunächst "Bild" berichtete.
Die Staatsanwaltschaft hatte Müller wegen des "Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen" angeklagt.
Müller trat im September 2022 in Leipzig als Sängerin vor einer Rockergruppierung auf, die nach den Worten von Richter Lucas Findeisen dem rechten Milieu zuzuordnen ist.
Auf der Bühne soll sie mehrfach den rechten Arm gehoben haben. Aus dem Publikum seien mehrfach Naziparolen gerufen worden, Müller habe zudem wiederholt "Zickezacke" gerufen, was vom Publikum mit "Heil, Heil, Heil"-Rufen beantwortet worden sei.
"Nur anheizende Geste"
Ihr Anwalt beschwichtigte, dass es sich bei der Handbewegung um eine anheizende Geste gehandelt haben soll. Sie habe die Armbewegung schon bei vielen Konzerten gemacht, und zwar zu dem Schlachtruf: "Zickezacke, zickezacke, hoi, hoi, hoi".
Aus dem Publikum seien zahlreiche rechtsextreme Sprüche skandiert worden. Als Melanie Müller diese mitbekam, habe sie das Konzert abgebrochen, betonte der Verteidiger.
In sozialen Medien kursierten jedoch Videos, die zeigen, dass Müller mit dem erhobenen Arm auf "Sieg Heil"-Rufe aus dem Publikum reagierte.
Müller dementierte
Müller, die bürgerlich Melanie Blümer heißt, bestritt die Vorwürfe. Gegenüber Medien sagte sie, dass diese Geste seit Jahren Teil ihres Bühnenauftritts sei. Auch habe die Handbewegung keinen rechtsradikalen Hintergrund.
Da bei Müller außerdem 0,69 Gramm Kokain und eine Ecstasy-Tablette gefunden wurden, wurde sie außerdem wegen Besitzes von Betäubungsmitteln schuldig gesprochen.
Zusammenfassung
- Melanie Müller wurde am Freitag zu einer saftigen Geldstrafe von 80.000 Euro verdonnert.
- Die Ballermann-Sängerin soll bei einem Konzert den Hitlergruß gezeigt haben und musste vor Gericht.
- Sie wurde schuldig gesprochen.