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Zwei neue EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Wien

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag in Brüssel ihr Oktober-Vertragsverletzungsverfahren-Paket geschnürt. Gegen Österreich werden zwei neue Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung der Feuerwaffen- sowie der Versicherungsvertriebsrichtlinie eingeleitet. Auf der nächsten Stufe im Verfahren steht Wien ab heute in drei weiteren Fällen, etwa der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Nächster Schritt wäre hier der Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Die Feuerwaffenrichtlinie legt gemeinsame Mindeststandards für Erwerb, Besitz und gewerblichen Austausch ziviler Feuerwaffen fest, beispielsweise für sportliches Schießen und die Jagd. Die Versicherungsvertriebsrichtlinie bringt Mindeststandards für den Vertrieb von Versicherungsprodukten. Österreich hat zwei Monate Zeit, auf die beiden Aufforderungsschreiben zu reagieren, und die für die Umsetzung erforderlichen Maßnahmen zu setzen. Nächster Schritt aus Brüssel wären mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Die Kommission ermahnt Österreich heute erneut, seine nationalen Vorschriften zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen zu verbessern. 2020 und 2023 wurden bereits zwei Aufforderungsschreiben nach Wien gesandt. Weil die EU-Richtlinie immer noch nicht korrekt umgesetzt wurde, erfolgt nun mit einer mit Gründen versehenen Stellungnahme der nächste Schritt im Vertragsverletzungsverfahren. Die Regelung gilt für über 12.000 Industrieanlagen in der EU und enthält Vorschriften zur Verhütung schwerer Industrieunfälle und zur Minimierung ihrer schädlichen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt.

Auch wegen der mangelhaften Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie hat die EU eine mit Gründen versehenen Stellungnahme nach Österreich geschickt. Die Richtlinie legt ein verbindliches EU-Ziel von 32 Prozent für Erneuerbare fest und Maßnahmen, dieses zu erreichen. Die Frist für die Umsetzung in nationales Recht endete am 30. Juni 2021.

Auch die bisherige österreichische Umsetzung der Richtlinie über gemietete Fahrzeuge ohne Fahrer im Güterkraftverkehr reicht der Brüsseler Behörde nicht. Diese Richtlinie soll die Nutzung der Fahrzeuge einheitlich regeln und dabei Sicherheit, fairen Wettbewerb und die Einhaltung bestehender EU-Vorschriften gewährleisten. Auch Deutschland ist noch säumig. Wien hat nun zwei Monate Zeit, um die jeweils erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Andernfalls kann die Kommission die drei genannten Fälle an den Gerichtshof der Europäischen Union verweisen.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Europäische Kommission hat am Donnerstag in Brüssel ihr Oktober-Vertragsverletzungsverfahren-Paket geschnürt. Gegen Österreich werden zwei neue Verfahren wegen mangelhafter Umsetzung der Feuerwaffen- sowie der Versicherungsvertriebsrichtlinie eingeleitet. Auf der nächsten Stufe im Verfahren steht Wien ab heute in drei weiteren Fällen, etwa der Erneuerbare-Energien-Richtlinie. Nächster Schritt wäre hier der Gang vor den Europäischen Gerichtshof.