APA/APA/THEMENBILD/HELMUT FOHRINGER

Zoll stellte 700.000 Euro am Flughafen Wien sicher

0

Mit rund 700.000 Euro an Bargeld haben zwei Männer versucht, von Wien nach Istanbul zu fliegen.

Mitarbeiter des Zolls am Flughafen Wien-Schwechat entdeckten Anfang April das Geld, wie das Finanzministerium am Sonntag mitteilte.

Die Geldscheine waren in Plastiksäcken sowie in verschiedenen Kleidungsstücken versteckt, wie auch die "Kronen Zeitung" berichtete.

Geld aus Lebensmittelgeschäft

Aufgeflogen sind die Männer im Zuge der Sicherheitskontrolle. Zunächst konnte bei einem Mann aus Afghanistan eine größere Summe an Bargeld gefunden werden. Aufgrund der fehlenden Bargeldanmeldung kontrollierte der Zoll den Mann.

Er gab bei der Befragung an, das Geld angeblich aus dem Wiener Lebensmittelgeschäft seines mitreisenden Cousins zu haben, der daraufhin ebenfalls noch an Ort und Stelle kontrolliert wurde. Die Verwandten wollten nach eigenen Aussagen das Geld für Einkäufe in Istanbul verwenden.

Mehr als 300.000 im Handgepäck

Zunächst entdeckten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zoll knapp 320.000 Euro im Handgepäck. Beide Männer gaben an, kein weiteres Bargeld mit sich zu führen. Im bereits eingecheckten Koffer wurden dann aber nochmals mehr als 380.000 Euro aufgefunden. Das nicht angemeldete Bargeld wurde vorläufig sichergestellt und ein Finanzstrafverfahren gegen die beiden Afghanen eingeleitet.

"Bei einer Reise in das EU-Ausland müssen Barmittel über 10.000 Euro angemeldet werden. Diese Vorgangsweise ist wichtig, um illegale Geldbewegungen wie Geldwäsche und die Finanzierung von Terrorismus zu unterbinden", hieß es von Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP).

Video: Potenzpillen, Seepferdchen und Hai-Gebiss: Zoll-Bilanz 2023

ribbon Zusammenfassung
  • Zwei Männer wurden am Flughafen Wien mit 700.000 Euro unangemeldetem Bargeld aufgegriffen, das sie nach Istanbul bringen wollten.
  • Das Geld war teils im Handgepäck, teils im Koffer versteckt; zunächst wurden 320.000 Euro gefunden, später im Koffer noch über 380.000 Euro.
  • Nachdem die Bargeldanmeldung fehlte, leitete der Zoll ein Finanzstrafverfahren ein und Finanzminister Brunner wies auf die Wichtigkeit der Regelung hin.