Zehn Monate bedingte Haft für spielsüchtige Buchhalterin
Die von der Buchhalterin aufgerissenen Löcher fielen erst auf, als die Firma in eine finanzielle Schieflage geriet und Konkurs anmelden musste. Der Masseverwalter deckte die von der 31-Jährigen getätigten Malversationen auf. Die bisher unbescholtene Frau legte sofort ein umfassendes Geständnis ab, das sie nun vor einem Schöffensenat bekräftigte. Nach ihrem Privatkonkurs habe sie sich an Firmengeldern vergriffen: "Ich hatte kompletten Zugriff auf die Konten." Sie habe auf Glück beim Spielen gehofft, "um mit den Zugewinnen meine Schulden abzubauen." Nur leider trat dieser Fall nie ein.
Ende August 2023 erstattete der Masseverwalter Anzeige. "Ich hab' ja gehofft, dass es auffällt. Mir war nicht klar, wie hoch die Summe war", gab die Angeklagte nun zu Protokoll. Sie bemühe sich um Schadensgutmachung, das sei aber nicht so einfach: "Ich tu mein Bestes." Seit April lasse sie auch ihre Spielsucht behandeln: "Ich hab's ein bisserl im Griff. Der Druck ist noch da. Aber mit der Therapie funktioniert das ganz gut."
Mittlerweile hat die 31-Jährige auch wieder einen Job gefunden. Sie ist bei einer anderen Firma beschäftigt - ebenfalls als Buchhalterin. "Hoffentlich ohne Zeichnungsberechtigung", wie der vorsitzende Richter anmerkte.
Zusammenfassung
- Eine 31-jährige Buchhalterin aus Wien wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, weil sie innerhalb von zehn Monaten 200.000 Euro von ihrer Firma abgezweigt hat.
- Die Malversationen wurden entdeckt, als die Firma in finanzielle Schwierigkeiten geriet und Konkurs anmelden musste; die Angeklagte legte ein umfassendes Geständnis ab und arbeitet nun an der Schadensgutmachung.
- Seit April lässt sie ihre Spielsucht behandeln und hat bereits eine neue Anstellung als Buchhalterin gefunden, allerdings ohne Zeichnungsberechtigung.