WKStA klagt Grasser wegen Steuerhinterziehung bei Meinl-Provision an
Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser Millionen-Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe und zu wenig Steuern zahlte. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Grassers Anwalt weist alle Vorwürfe zurück.
Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro. Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde. Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA vom Freitag hervor. Zuvor hatte "Krone.at" darüber berichtet.
Anwalt bestreitet Vorwürfe
Der von der WKStA erhobene Vorwurf ist "inhaltlich aus unserer Sicht unrichtig", sagte Grasser Anwalt Manfred Ainedter am Freitag auf Anfrage der APA. Die Anklage sei gerade erst eingegangen. "Wir prüfen noch, ob wir einen Einspruch machen oder nicht". Dafür hat Grasser nun 14 Tage Zeit. Aber es sei schon "bemerkenswert", dass die WKStA für einen einzigen Vorwurf eine 100 Seiten lange Anklageschrift verfasse.
Die Einbringung der Anklageschrift erfolgte nach Genehmigung des entsprechenden Vorhabensberichtes durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Bundesministerium für Justiz und nach Befassung des Beirats für den ministeriellen Weisungsbereich ("Weisungsrat"), der gegen das Vorhaben der WKStA keinen Einwand erhob, heißt es weiter in der Mitteilung.
Ursprünglich sei das Ermittlungsverfahren gegen acht Beschuldigte (sechs Personen und zwei Verbände) geführt worden. Gegen vier Personen sei wegen Verdachts auf Amtsmissbrauch ermittelt worden, teils auch wegen Beitrags zur Steuerhinterziehung, im Zusammenhang mit einer möglichen Befangenheit von Mitarbeitern der in dem Fall tätigen Abgabenbehörden. Dieses Verfahren sei aus Beweisgründen eingestellt worden.
Die Ermittlungen waren "auch aufgrund einer weitverzweigten Stiftungskonstruktion mit einer Vielzahl an zu analysierenden Stiftungsverträgen und internationaler Verflechtungen äußerst komplex und umfangreich", hält die WKStA fest. Nach Abschluss des zuvor teilweise notwendigen gerichtlichen Sichtungsverfahrens habe man den Sachverhalt unter Beiziehung der Finanzstrafbehörden sowie eines Experten für Finanzstrafsachen aufbereitet.
Weitere Ermittlungen eingestellt
Weitere Ermittlungen gegen Grasser und seinen Steuerberater wegen darüber hinausgehender Abgabenhinterziehung wurden von der WKStA eingestellt, unter anderem weil dafür die gerichtliche Zuständigkeit gefehlt habe. Das Ermittlungsverfahren zu den finanzstrafrechtlichen Vorwürfen in Zusammenhang mit Provisionszahlungen an Grasser durch die Meinl Power Management Ltd sei damit nun abgeschlossen. Die übrigen Finanzstrafverfahren im Zusammenhang mit der Causa Buwog und Terminal Tower seien nach wie vor anhängig.
Grasser war nach seiner Amtszeit als Finanzminister in zwei Regierungen von Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) im Jahr 2007 als Manager in das Meinl-Wirtschaftsimperium eingestiegen. Die Meinl Power Management Ltd. (MPM) mit Sitz auf der Kanalinsel Jersey war die Managementgesellschaft der Meinl International Power (MIP), die im Jahr 2007 an die Börse ging. Grasser war an der MPM beteiligt, ebenso die Meinl Bank. 2009 zog sich Grasser aus der Gesellschaft zurück.
Im Korruptionsprozess um die Bundeswohnungsprivatisierung (Buwog u.a.) und den Terminal Tower war Grasser in erster Instanz nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil in dem Mega-Verfahren wurde im Dezember 2020 mündlich verkündet, Grasser urgierte bereits zum zweiten Mal eine schriftliche Urteilausfertigung.
Zusammenfassung
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser eine Anklage wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung bei Vertriebsprovisionen der Meinl Power Management eingebracht.
- Der Vorwurf in dem Finanzstrafverfahren lautet, dass Grasser die Provisionen in seiner Einkommenssteuererklärung nicht angegeben habe, wodurch die Steuer zu gering festgesetzt wurde. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, Grasser kann sie beeinspruchen.
- Die laut Anklage verursachte Abgabenverkürzung beläuft sich auf rund 2,2 Millionen Euro. Der Strafrahmen sieht eine Geldstrafe bis zum Zweifachen vor, also bis zu 4,4 Millionen Euro.
- Neben der Geldstrafe kann eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren verhängt werden. Neben Grasser ist sein Steuerberater beschuldigt, dem die Schaffung einer Verschleierungskonstruktion zur Last gelegt werde.
- Das geht aus einer Pressemitteilung der WKStA vom Freitag hervor. Zuvor hatte die Krone.at (online) darüber berichtet.
- Der von der WKStA erhobene Vorwurf ist "inhaltlich aus unserer Sicht unrichtig", sagte Grasser Anwalt Manfred Ainedter am Freitag auf Anfrage der APA. Die Anklage sei gerade erst eingegangen. Grasser hat für einen Einspruch 14 Tage Zeit.