Grasser bringt erneut Fristsetzungsantrag ein
Grasser brachte ein zweites Mal einen Fristsetzungsantrag ein, berichten "Standard" und "Kurier" (Freitagsausgaben). Der erste Antrag vom September des heurigen Jahres wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgelehnt.
"Kenne kein Verfahren, das länger dauert"
Grasser-Anwalt Manfred Ainedter betonte im "Kurier" es sei skandalös, dass man nach einem derart langen Prozess weiterhin auf die schriftliche Urteilsausfertigung warten müsse. Grasser selbst meinte, er habe mit "sechs Monaten gerechnet bis die Ausformulierung des Urteils fertig ist". Er wolle endlich den Weg zum Obersten Gerichtshof, zum Verfassungsgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten können.
"Vor 2024 wird der Fall nicht ausjudiziert sein. 2009 hat das Verfahren begonnen (...). Wenn ich dann auch noch möglicherweise ins Gefängnis gehen muss, dann dauert die Causa 20 Jahre, solange sind in Österreich nicht einmal Mörder mit dem Verbrechen aus strafrechtlicher Sicht beschäftigt. Ich kenne kein Verfahren in Europa, das länger gedauert hat", beschwert sich Grasser.
Längere Unterbrechung wegen Pandemie
Das Oberlandesgericht Wien hatte bei der Abweisung des ersten Fristsetzungsantrages schriftlich mitgeteilt, dass trotz der verhältnismäßig langen Zeit seit der mündlichen Urteilsverkündung wegen des umfangreichen Verfahrens keine Säumnis vorliegt. Zu berücksichtigen sei, dass der ganze Akt 241 Bände mit fast 5.000 Aktenteilen umfasse, dass die Hauptverhandlung an 168 Tagen stattgefunden habe und dass das Verhandlungsprotokoll insgesamt über 16.000 Seiten umfasse. Es seien die Aussagen von 15 Angeklagten und von rund 150 Zeugen zu würdigen.
Die mündliche Urteilsverkündung im Grasser-Prozess erfolgte am 4. Dezember 2020. Der Strafprozess begann am 12. Dezember 2017. Angeklagt war Korruption in der Causa Bundeswohnungs-Privatisierung (Buwog u.a.) und in der Causa Linzer Terminal Tower. Dazu kamen noch im Laufe des Verfahrens weitere Anklagen, die das Verfahren noch länger und aufwändiger machten. Durch die Corona-Pandemie kam es im Jahr 2020 zu einer längeren Unterbrechung des Strafprozesses.
Zusammenfassung
- Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der vor einem Jahr nicht rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt wurde, urgiert einmal mehr die schriftliche Ausfertigung seines Urteils.
- Grasser brachte ein zweites Mal einen Fristsetzungsantrag ein, berichten "Standard" und "Kurier" (Freitagsausgaben). Der erste Antrag vom September des heurigen Jahres wurde vom Oberlandesgericht (OLG) Wien abgelehnt.
- Grasser-Anwalt Manfred Ainedter betonte im "Kurier" es sei skandalös, dass man nach einem derart langen Prozess weiterhin auf die schriftliche Urteilsausfertigung warten müsse.
- Grasser selbst meinte, er habe mit "sechs Monaten gerechnet bis die Ausformulierung des Urteils fertig ist".
- Er wolle endlich den Weg zum Obersten Gerichtshof, zum Verfassungsgerichtshof und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte antreten können.
- Das Oberlandesgericht Wien hatte bei der Abweisung des ersten Fristsetzungsantrages schriftlich mitgeteilt, dass trotz der verhältnismäßig langen Zeit seit der mündlichen Urteilsverkündung wegen des umfangreichen Verfahrens keine Säumnis vorliegt.