Wien: Diese neuen Regeln gelten ab Mai für Leih-E-Scooter
Ab da ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Gehsteigen verboten. Auch die Zahl der Leih-E-Scooter in der Stadt soll weiter verringert werden, für die Innere Stadt wird die Maximal-Anzahl 500 Scooter insgesamt betragen. In den Bezirken Leopoldstadt bis Alsergrund und Brigittenau werden in Zukunft insgesamt 1.500 Roller stehen dürfen, berichtete das Büro der zuständigen Stadträtin Ulli Sima (SPÖ) in einer Aussendung am Montag.
Äußere Bezirke: Angebot wird ausgebaut
In den äußeren Bezirken solle das Angebot dagegen ausgebaut werden. Für die Kontrolle der neuen Regelungen sollen künftig auch die Parksheriffs zuständig sein. Die Leih-E-Scooter müssen außerdem ab Mai besser ausgerüstet sein und beispielsweise über einen Blinker verfügen. Derzeit läuft laut Stadt eine EU-weite Ausschreibung. Gesucht werden vier Betreiber, die die strengen Vorgaben der Stadt bestmöglich erfüllen.
Der ORF berichtete zuerst über die geplante Änderung. Die Stadt will mit den neuen Maßnahmen laut Eigenangabe das "Scooter-Chaos" auf den Gehsteigen beenden. Leih-E-Scooter dürfen dort nicht mehr geparkt werden, stattdessen sollen vorrangig fixe Abstellflächen genutzt werden. Pro Abstellfläche finden acht bis zehn Scooter Platz. Bis Ende April wird die Anzahl der gekennzeichneten Abstellflächen auf über 130 anwachsen - besonders an Verkehrsknotenpunkten und anderen "Hotspots", wo viele Scooter zu erwarten sind.
Neben der Abstellfläche beim Rathausplatz werden in Kürze laufend weitere errichtet, etwa beim Museumsquartier, in Bereichen der inneren und äußeren Mariahilfer Straße, am Franz-Josefs-Kai, in der Kärntner Straße, am Parkring oder in der Felberstraße. Bis Jahresende sind 200 Abstellflächen geplant, 2024 kommen rund 100 weitere hinzu, informierte die Stadt.
Abstellen nur auf Abstellfläche möglich
Die Betreiber müssen ihre Scooter laut Stadt Wien dann technisch so einstellen, dass das Abstellen im Umkreis von 100 Metern nur auf einer Abstellfläche möglich ist. Ist kein Abstellplatz in der Nähe, müssten die Scooter auf einer Parkspur abgestellt werden. "Mit diesen Abstellflächen sorgen wir für mehr Ordnung im ganzen Stadtgebiet. Sie sind durch rote Bodenmarkierungen klar gekennzeichnet und werden nun vorwiegend bei oder in der Nähe von WienMobil- und WienMobil-Radstationen errichtet. So entstehen in ganz Wien echte 'Mobility Hubs' mit einem umfassendem Sharing-Angebot", so Sima.
Verbotszonen geplant
Darüber hinaus plant die Stadt eigene Verbotszonen für die Scooter. Diese dürften mit den Elektrorollern nicht mehr befahren werden, hieß es weiter. Rund um Krankenhausanstalten, auf Marktgebieten und anderen "Hotspots", bei denen es verstärkt zu Missständen kommt, müssen von den Betreibern in ihren Betriebs-Apps Sperrzonen eingerichtet werden, so die Forderung der Stadt.
Darunter fallen laut ORF unter anderem das Gelände des AKH sowie das Areal des Wurstelpraters. In den Sperrzonen wird es technisch unmöglich sein, mit Scootern zu fahren oder diese dort abzustellen. In Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen kommt es zu einer automatischen Temporeduktion. Beim Einfahren in solche Zonen wird das Tempo automatisch gedrosselt, bzw. werden im Falle von Sperrzonen mit komplettem Fahrverbot die Scooter technisch "ausgebremst".
Via digitalem Dashboard sollen Verstöße zudem in Echtzeit verfolgt und kontrolliert werden. "Die Betreiber werden hier in die Pflicht genommen", sagte eine Sima-Sprecherin der APA. Diese bekämen bei Verstößen Strafen ausgestellt. Das soll künftig auch rückwirkend geahndet werden. Die E-Scooter müssen künftig über Blinker, unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, akustische Warnzeichen und stabile Ständer verfügen. In den äußeren Bezirken solle das Angebot ausgebaut werden. Betreiber müssten jedoch garantieren, dass ein System zur Kontrolle von unsachgemäßem Abstellen existiere.
Zusammenfassung
- Ab 1. Mai gelten in Wien neue Regeln für E-Scooter.
- Ab da ist das Abstellen der Fahrzeuge auf Gehsteigen verboten.
- Auch die Zahl der Leih-E-Scooter in der Stadt soll weiter verringert werden, für die Innere Stadt wird die Maximal-Anzahl 500 Scooter insgesamt betragen.