Wien: Auslieferung von ukrainischem Oligarchen nicht zulässig
Firtasch wurde im März 2014 in Wien festgenommen, gegen eine Rekordkaution von 125 Millionen Euro wurde er auf freien Fuß gesetzt.
US-Ankläger werfen ihm Korruption mit einem nie realisierten Titangeschäft in Indien und ohne USA vor. Der ukrainische Oligarch bestritt die Vorwürfe.
Das Landesgericht (LG) Wien hat bereits am 7. November entschieden, dass eine Auslieferung in die USA nicht zulässig ist. Dies erklärte eine Gerichtssprecherin am Dienstagabend auf APA-Nachfrage, Firtaschs Sprecher selbst hatte diese Entwicklung nicht kommuniziert.
Die Staatsanwaltschaft (StA) Wien kündigte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung an, die nun bis 16. Dezember eingebracht werden kann.
Wiederholte Entscheidungen
Nachdem die Staatsanwalt Wien seinerzeit gegen die erste Entscheidung des Landesgerichts Wien für eine Nichtauslieferung Beschwerde eingelegt hatten, erklärten jedoch das Oberlandesgericht (OLG) Wien im Februar 2017 und der Oberste Gerichtshof (OGH) im Juni 2019 die Auslieferung dennoch für zulässig.
Nach der OGH-Entscheidung war der Ukrainer seinerzeit haarscharf einer Überstellung in die USA entgangen, die nur durch einen Wiederaufnahmeantrag verhindert werden konnte. Dieser Antrag, das gesamte Auslieferungsverfahren neu zu beginnen, wurde dann zunächst vom LG Wien im März 2022 abgelehnt, vom OLG Wien im Juni 2023 jedoch bewilligt.
Seit damals prüfte das Landesgericht Wien, das nun im November ein weiteres Mal im Sinne von Dmytro Firtasch entschied.
Zusammenfassung
- Der ukrainische Oligarch Dmytro Firtasch lebt seit Jahren und bis auf Weiteres wird das wohl auch so bleiben.
- Denn Landesgericht Wien entschied, dass er nicht in die USA ausgeliefert werden dürfe.
- Dabei wird dort gegen ihn wegen Korruption ermittelt.
- Die Staatsanwaltschaft Wien kündigte Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung an.