Wien-AttentatAPA/GEORG HOCHMUTH

Wien-Anschlag: Urteil für Waffenvermittler bestätigt

Das Urteil jenes 33-Jährigen, der dem Wien-Attentäter Waffen vermittelte, wurde am Dienstag bestätigt. Vor knapp einem Jahr wurde er zu lebenslang verurteilt.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschied am Dienstag, dass es bei der lebenslangen Haft für den Waffenvermittler des Wien-Attentäters bleibt.  Das Oberlandesgericht Wien (OLG) gab der Strafberufung des 33-Jährigen am Dienstag nicht statt. 

"Ohne die Waffen wäre die Tat nicht möglich gewesen, bei der vier Menschen gestorben und viele weitere verletzt und traumatisiert wurden", begründete der Richter das Urteil. Ebenfalls nicht Folge gab das OLG einer Berufung die Höhe der Privatbeteiligtenzusprüche betreffend.

Das Argument seines Verteidigers, Manfred Arbacher-Stöger, sein Mandant habe nur "eine ganz untergeordnete Rolle" gespielt, überzeugte das Gericht nicht.
Der Verurteilte selbst zeigte sich während der Berufungsverhandlung ruhig und eher wortkarg.

"Es ist nicht alles so gewesen", sagte er nachdem ihm das im Februar vergangenen Jahres ausgesprochene Urteil noch einmal vorgelegt wurde. Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich damals auch eine einschlägige Vorstrafe aus.

Der 33-Jährige war vor rund einem Jahr von Geschworenen am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an mehrfachem Mord und Vergehen nach dem Waffengesetz sowie dem Kriegsmaterialgesetz schuldig erkannt worden.

Lieferte Schusswaffen und Munition an Attentäter 

Es setzte die Höchststrafe, obwohl das Gericht davon ausging, dass der Tschetschene weder der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) angehört noch in die laut Staatsanwaltschaft von den anderen fünf Angeklagten gebildete terroristische Vereinigung eingebunden war. 

Dass er sich durch die Vermittlung von Waffen und Munition schuldig gemacht hat, ist unumstößlich. Er durfte jedoch zunächst darauf hoffen, dass die über ihn verhängte Freiheitsstrafe reduziert wird. 

Der 33-Jährige beteiligte sich damit an dem Anschlag in Wien im November 202o, bei dem vier Passantinnen und Passanten ums Leben kamen. Der Prozess gegen die anderen fünf Männer muss aus formalen Gründen wiederholt werden. Im Fall des Waffenvermittlers ist das nicht mehr erforderlich. Sein Urteil ist rechtskräftig. 

ribbon Zusammenfassung
  • Das Oberlandesgericht Wien (OLG) entschied am Dienstag, dass es bei der lebenslangen Haft für den Waffenvermittler des Wien-Attentäters bleibt. 
  • Der 33-Jährige beteiligte sich damit an dem Anschlag in Wien im November 202o, bei dem vier Passantinnen und Passanten ums Leben kamen.