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Weiter U-Haft in Fall von getötetem Kärntner Grundwehrdiener

Im Fall des in einer Kärntner Kaserne durch einen Schuss getöteten Grundwehrdieners ist am Freitagvormittag die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten verlängert worden. Die Entscheidung fiel in einer Haftprüfungsverhandlung, teilte der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt, Christian Liebhauser-Karl, auf APA-Anfrage mit. Der Verteidiger des Beschuldigten erklärte Rechtsmittelverzicht.

Zu der tödlichen Schussabgabe war es am Dienstag vor zwei Wochen in der Türk-Kaserne in Spittal an der Drau gekommen. Aus vorerst unbekannter Ursache hatte sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines 21-jährigen Wachsoldaten gelöst. Ein gleichaltriger Soldat wurde getroffen und mit schwersten Verletzungen ins Klinikum Klagenfurt geflogen, starb dort aber kurze Zeit nach der Einlieferung.

Der Verdächtige selbst bestreitet eine Tötungsabsicht und spricht von einem Unfall. Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hingegen geht von Absicht aus. Die Angaben des Beschuldigten können "nicht in Einklang mit einem ersten ballistischen Sachverständigen-Gutachten gebracht werden", hatte es schon zu Beginn der Ermittlungen geheißen. So, wie der Beschuldigte den Ablauf geschildert hatte, könne es nicht gewesen sein.

ribbon Zusammenfassung
  • Die Untersuchungshaft gegen den 21-jährigen Beschuldigten im Fall des getöteten Grundwehrdieners in der Türk-Kaserne wurde verlängert, wie der Sprecher des Landesgerichts Klagenfurt mitteilte.
  • Der Vorfall ereignete sich vor zwei Wochen, als sich ein Schuss aus der Dienstpistole eines Wachsoldaten löste und einen gleichaltrigen Soldaten tödlich verletzte.
  • Obwohl der Beschuldigte von einem Unfall spricht, geht die Staatsanwaltschaft von Absicht aus, da ein ballistisches Gutachten seine Darstellung widerlegt.