APA/APA (Archiv)/HERBERT NEUBAUER

VSV will weitere 20 bis 30 Klagen in Causa Ischgl einbringen

Der Verbraucherschutzverein (VSV) plant, noch vor Weihnachten 20 bis 30 weitere Klagen in der Causa Ischgl einzubringen. Einen Vorschlag der Finanzprokurator, wonach der VSV zunächst keine weiteren Klagen einbringen solle und zuerst die bereits eingebrachten ausjudiziert werden sollen, lehnte der Verein ab. "Das kommt keinesfalls in Frage", erklärte VSV-Obmann Peter Kolba am Freitag in einer Aussendung.

"Die derzeit eingebrachten Fälle haben kaum die Chance, dass binnen drei Jahren ein rechtskräftiges Urteil vorliegt. Das weiß die Finanzprokuratur. Jetzt - ohne jedes Gesprächsangebot - zuzuwarten, wäre für die Opfer absurd und würde letztlich die Gefahr beinhalten, dass Ansprüche vor den Musterurteilen verjähren", so Kolba weiter.

Der VSV hatte im September die ersten vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht. In einer Klagebeantwortung bestritt die Finanzprokuratur als Rechtsanwalt der Republik die Vorwürfe. Zudem wurde angegeben, dass etwa ein Allein- bzw. Mitverschulden aufgrund von "Sorglosigkeit" der Kläger geprüft werden müsse.

In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht. Mehr als 6.000 Tirol-Urlauber aus 45 Staaten hätten sich beim VSV als Geschädigte gemeldet. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck leitete wegen des Verdachts der Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ein Ermittlungsverfahren ein, dieses war im Laufen. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.

ribbon Zusammenfassung
  • Einen Vorschlag der Finanzprokurator, wonach der VSV zunächst keine weiteren Klagen einbringen solle und zuerst die bereits eingebrachten ausjudiziert werden sollen, lehnte der Verein ab.
  • Der VSV hatte im September die ersten vier Amtshaftungsklagen gegen die Republik Österreich eingebracht.
  • Der Verbraucherschutzverein (VSV) hatte eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eingebracht.