APA/BARBARA GINDL

Versuchte Mitwirkung an Selbstmord: Pinzgauerin verurteilt

Eine 24-Jährige ist am Mittwoch wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord und wegen anderer Delikte von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Die bisher unbescholtene Frau soll im Jahr 2018 unter dem Pseudonym "Melanie" einer psychisch labilen Freundin per Internet-Messengerdienst vorgeschlagen haben, sich gemeinsam umzubringen. Diesen Vorwurf bestritt die zum Teil geständige Pinzgauerin.

Die junge Frau wurde im Sinne der Anklage verurteilt, vom Vorwurf der Täuschung aber freigesprochen. Sie muss ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro und 890 Euro Schadensersatz zahlen. Die Beschuldigte erhielt zudem eine Weisung zu einer Psychotherapie. Die Bewährungsstrafe wurde unter Bestimmung einer Probezeit von drei Jahren ausgesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

ribbon Zusammenfassung
  • Eine 24-Jährige ist am Mittwoch wegen versuchter Mitwirkung am Selbstmord und wegen anderer Delikte von einem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden.
  • Die bisher unbescholtene Frau soll im Jahr 2018 unter dem Pseudonym "Melanie" einer psychisch labilen Freundin per Internet-Messengerdienst vorgeschlagen haben, sich gemeinsam umzubringen.