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Tiroler Bub verhungert: Weiter kein Hinweis auf Erkrankung

Im Fall eines aufgrund von massiver Unterernährung im Mai verstorbenen dreijährigen Buben im Tiroler Bezirk Kufstein ist die Innsbrucker Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen weiter auf kein medizinisches Problem des Kindes gestoßen. Daher ging man davon aus, dass der Bub - wie bei der Obduktion festgestellt - verhungert sei, sagte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Montag zur APA. Die Untersuchungshaft über die tatverdächtigen Eltern wurde indes verlängert.

Der Vater hatte einen Antrag auf Enthaftung gestellt, die Mutter verzichtete dagegen auf eine Haftprüfung, hieß es in einem Online-Bericht der "Tiroler Tageszeitung". Das Landesgericht Innsbruck ging weiterhin von Tatbegehungsgefahr aus. Die Eltern wurden wegen Mordverdachts festgenommen, da sie das verstorbene Kleinkind "zumindest mehrere Wochen" lang nicht entsprechend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt haben sollen. Das Paar im Alter von 25 und 26 Jahren hat noch drei weitere Kinder, die jedoch keine Mangelerscheinungen aufgewiesen hatten.

Sie sollen es außerdem unterlassen haben, einen Arzt zu kontaktieren. Die Mutter hatte ausgesagt, dass das Kind in den Wochen vor seinem Tod krank gewesen sei und keinen Appetit gehabt hätte. Ein Arztbesuch sei aber geplant gewesen.

Der Bub war tot in seinem Bett liegend aufgefunden worden, woraufhin der Vater die Polizei verständigte. Eine Obduktion ergab schließlich, dass der Dreijährige verhungert war. Nachdem die Eltern wegen eines psychischen Ausnahmezustands in einem Spital gewesen waren, wurden sie festgenommen. Die Familie war zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein dreijähriger Bub im Tiroler Bezirk Kufstein verhungerte im Mai aufgrund massiver Unterernährung. Die Innsbrucker Staatsanwaltschaft fand keine medizinischen Probleme beim Kind.
  • Die Untersuchungshaft der tatverdächtigen Eltern wurde verlängert. Der Vater stellte einen Antrag auf Enthaftung, während die Mutter auf eine Haftprüfung verzichtete.
  • Die Eltern haben drei weitere Kinder, die keine Mangelerscheinungen aufwiesen. Die Familie war zuvor behördlich nicht auffällig gewesen.