Tirol kontert Greenpeace-Kritik an Gletscher-Bauprojekten
Dem Vorwurf, dass wenn keine UVP durchgeführt wird, auch keine inhaltliche Prüfung stattfinde, wurde entgegnet: "Es darf dementgegen festgehalten werden, dass selbstverständlich auch in einem Naturschutzverfahren die Auswirkungen auf den Gletscher (und andere Schutzgüter) streng geprüft werden." Zudem wurde darauf hingewiesen, dass die in Österreich zugelassenen NGOs jeden Bescheid, der feststellt, dass ein Vorhaben keiner UVP zu unterziehen ist, anfechten können und dann eine Prüfung durch das Bundesverwaltungsgericht erfolgt. Von den zitierten Feststellungsbescheiden wurde keiner von einer NGO angefochten.
Weiters wurde darauf hingewiesen, dass "im Rahmen eines solchen Feststellungsverfahrens ... regelmäßig eine Einzelfallprüfung durchzuführen" sei. Dies bedeute, dass von der Behörde zu beurteilen ist, ob das konkrete Projekt erheblich schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Schutzinteressen des UVP-G hat (Landschaft, Boden, Tiere, Pflanzen, Wasser etc.). Sind erheblich schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen auf diese Schutzinteressen wahrscheinlich, so unterliegt das Projekt einer UVP-Pflicht. Sonst sei eine Genehmigung nach den sonstigen Materiengesetzen, wie etwa Naturschutzrecht oder Wasserrecht, vorgesehen.
Laut Greenpeace wurden alle eingereichten Projekte seit 2017 in den Umweltbundesamt-Datenbanken durchgesehen, bei denen eine UVP im Raum stand. Bei sieben Feststellungsbescheiden sprach sich die Umweltanwaltschaft für eine UVP aus, bei fünf seien Gutachten oder Einsprüche erhoben und gefordert worden, diese eingehend zu prüfen. Bei einem Verfahren sei die Umweltanwaltschaft nicht miteinbezogen worden. Laut Greenpeace-Angaben entscheiden bei Einsprüchen und Anmerkungen der Umweltanwaltschaften die Behörden bei allen 13 UVP-Feststellungsverfahren gegen eine Umweltverträglichkeitsprüfung - elf Feststellungsbescheide betrafen Tirol und zwei Salzburg, darunter die "Mega-Baustelle" in Sölden oder die Projekte am Kitzsteinhorn in Salzburg. Hier wies die Tiroler Landesregierung darauf hin, dass es insgesamt 21 Feststellungsbescheide zur Frage, ob ein konkretes Vorhaben UVP-pflichtig ist oder nicht, gibt. Von denen 17 aus Tirol sind, was sich auch damit begründe, dass von acht Gletscherskigebieten fünf in Tirol liegen.
Zur Quote der Feststellungen hieß es von der Landesregierung weiter: Laut der UVP-Dokumentation des Umweltbundesamtes (UBA) von insgesamt dort verzeichneten rund 2.000 Feststellungsverfahren ist der Anteil jener Projekte, die UVP-pflichtig sind, bei zwölf Prozent (genau 239). Die meisten der in Tirol entschiedenen Verfahren betreffen bloße Instandhaltungsmaßnahmen - das heißt konkret dort, wo auf bereits für den Skisport genutzten Flächen Anpassungen notwendig sind, weil sich die Gletscher zurückziehen und dementsprechend eisfreie Flächen entstehen. Zum geringen Teil handelt es sich um Ersatzanlagen.
Bei jenem Projekt, bei dem eine UVP angeordnet wurde, wurde dieses vom Projektwerber mittlerweile zurückgezogen, hieß es in der Greenpeace-Aussendung am Donnerstag. Vonseiten der Tiroler Landesregierung wurde darauf hingewiesen, dass das angesprochene Vorhaben (Verbindung Pitzal-Ötztal) von der Behörde wegen Mangelhaftigkeit zurückgewiesen und nicht zurückgezogen worden war.
Zwar gebe es auf Bundes- sowie Landesebene verschiedene Gesetze, die Gletscher schützen sollen, doch es wurden diverse Ausnahmen gemacht, kritisierte wiederum Greenpeace. Etwa um Skigebiete vergrößern zu können. "Die Gesetze wurden zurechtgebogen und sind damit wirkungslos", kritisierte Greenpeace-Sprecherin Ursula Bittner. Zudem wurde kritisiert, dass im derzeitigen Bundesgesetz (UVP-Verordnung) nicht der gesamte Gletscher geschützt werde. Das Vorfeld sowie die Moränen, die zum Teil auch aus Gletschereis bestehen, sind von vornherein ausgeklammert. "Das ist ein fataler Fehler. Das Vorfeld und die Moränen sind nicht nur ein Lebensraum für viele gefährdete Arten. Wird hier gebaggert und gesprengt, wird damit auch ein natürliches Schutzschild vor Muren und Steinschlag zerstört", argumentierte Biodiversitätsforscher Franz Essl. Es müsse daher das gesamte Gletschergebiet gesetzlich unter Schutz gestellt werden. So ein umfassender Gletscherschutz wäre in der UVP-Novelle aus dem Jahr 2021 enthalten gewesen, wurde jedoch gestrichen.
Auch hier meldete sich die Tiroler Landesregierung zu Wort. So sei die Aussage, dass Moränen aus den gesetzlichen Bestimmungen ausgenommen seien, nicht richtig. Das Tiroler Naturschutzgesetz schütze nicht nur den Gletscher und sein Einzugsgebiet, sondern auch die im Nahbereich gelegenen Moränen.
Greenpeace fordert gemeinsam mit Essl die Bundesländer auf, den Gletscherschutz auszuweiten und Vorfeld sowie Moränen unter Schutz zu stellen. Für die Umweltschutzorganisation ist zudem klar: "Gletscherschutz muss in Zukunft glaubwürdig sein, ohne Ausnahme. Bagger- und Sprengarbeiten auf Gletschern müssen verboten werden. Stattdessen muss dafür gesorgt werden, dass Skigebiete abseits der Gletscher erhalten bleiben. Dazu gehört ein umfassender Klimaschutz, den auch der Wintertourismus wahrnehmen muss", schloss Bittner.
(S E R V I C E - Greenpeace-Analyse unter https://act.gp/3wHUSto)
Zusammenfassung
- Greenpeace kritisiert, dass von 14 Bauprojekten in österreichischen Gletschergebieten 13 ohne Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt wurden.
- Trotz Empfehlungen der Umweltanwaltschaft für eine UVP bei sieben Projekten und Einsprüchen bei fünf Vorhaben, entschieden die Behörden gegen die Durchführung.
- Greenpeace fordert ein Verbot von Bagger- und Sprengarbeiten auf Gletschern und einen umfassenden Gletscherschutz, einschließlich Vorfeld und Moränen.