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THC-Grenzwert im Auto: Karner kritisiert "Freigabe-Fantasien"

Im Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) überlegte man, ähnlich wie beim Alkohol auch für THC einen Grenzwert am Steuer einzuführen. Im Innenministerium ist man laut Medienberichten von der Idee nicht begeistert.

"Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden", zitierte "Ö1" ein Statement von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Also, selbst wenn die Fahrtüchtigkeit nicht eingeschränkt ist, solle weiter gelten: Sobald Cannabis nachweisbar ist, wird gestraft.

Tatsächlich ist laut Suchtmittelgesetz der Konsum von Cannabis nicht strafbar, sehr wohl aber der Besitz.

Dem gegenüber steht der Hintergrund des Vorschlages aus dem Gewessler-Ressort, dass, selbst wenn man bereits wieder fahrtauglich ist, der Cannabis-Wirkstoff THC noch mehrere Tage nachweisbar bleibt.

"Klare Absage an Freigabe-Fantasien"

Innenminister Karner jedenfalls würde die Debatte gerne für beendet erklären, so scheint es. Denn auch der "Kurier" zitiert aus einer Aussendung des Ministers: "Mehr Kontrolle und klare Absage an Freigabe-Fantasien", sagte er demnach zu "Drogenliberalisierungs-Vorschlägen aus dem Verkehrsressort".

Die Anzeigen gegen Drogenlenkerinnen und -lenker haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im Vorjahr waren es laut Ö1 bereits mehr als 6.300. Seit 2017 benutzt die Polizei für die Kontrolle spezielle Speichelvortestgeräte, um THC nachzuweisen. Jährlich sind zusätzliche Geräte dazugekommen, es gibt auch mehr speziell ausgebildete Polizistinnen und Polizisten. Die Kontrollen sollen laut Innenministerium in den nächsten Jahren weiter verstärkt werden.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Verkehrsministerium von Leonore Gewessler (Grüne) gibt es Überlegungen, ähnlich wie beim Alkohol auch für THC einen Grenzwert am Steuer einzuführen.
  • Im Innenministerium ist man laut Medienberichten von der Idee nicht begeistert.
  • "Der Konsum von Cannabis ist illegal, also kann das Fahren mit Cannabis nicht legalisiert werden", zitiert "Ö1" Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).
  • Tatsächlich ist laut Suchtmittelgesetz der Konsum von Cannabis nicht strafbar, sehr wohl aber der Besitz.