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Terror

Villach-Anschlag: Was wir bisher über den Verdächtigen wissen

17. Feb. 2025 · Lesedauer 4 min

Bei einem islamistischen Anschlag in Villach tötete ein 23-Jähriger einen Jugendlichen und verletzte mehrere Menschen teils schwer. Nun werden immer mehr Details über den mutmaßlichen Täter bekannt.

So ist mittlerweile bekannt, dass sich der mutmaßliche Attentäter offenbar binnen drei Monaten über TikTok radikalisiert hatte, erklärte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf PULS 24 Anfrage.

Innerhalb weniger Wochen auf TikTok radikalisiert

Auf TikTok habe er sich Videos der Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) angeschaut. Derzeit sichtet die Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine "Vielzahl von Videos, die auf Arabisch vorliegen".

Bei einer ersten, oberflächliche Sichtung des Handys des 23-Jährigen fand sich IS-Propagandamaterial. Der Syrer hatte auch ein Video mit einer "Beitrittserklärung" zum IS aufgenommen und am Gerät abgespeichert, aber nicht abgeschickt.

Einen persönlichen Kontakt, durch den sich der 23-Jährige radikalisiert hat, soll es laut bisherigem Ermittlungsstand nicht gegeben haben. Es bleibt abzuwarten, ob eine genaue Auswertung der Handy-Daten weitere Erkenntnisse liefert.

Waffe drei Tage vor Anschlag gekauft

Die Tatwaffe habe der 23-Jährige, der als Einzeltäter gilt, laut Staatsanwaltschaft drei Tage vor dem Anschlag in Villach gekauft. Außerdem sei der Verdächtige geständig.

Nach APA-Informationen sah sein Tatplan vor, solange auf Menschen einzustechen, bis er von der Polizei erschossen wurde. Danach - so sein Vorhaben - sollte die Polizei das Video weiterleiten.

Auf die Frage, weshalb er ausschließlich auf Männer losgegangen sei, soll der 23-Jährige in seiner Einvernahme erklärt haben, der IS verbiete Gewalt gegen Frauen und alte Leute. Daran habe er sich gehalten.

Seine Absicht war es, "Männer im wehrfähigen Alter" zu töten, wie er nach APA-Informationen nach seiner Festnahme angab.

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Seit 2021 Asyl-Status in Österreich

Der 23-Jährige war 2019 nach Österreich gekommen - seit Jänner 2021 hatte er einen Asyl-Status.

Sein Asylansuchen, das er im September 2020 stellte, begründete er mit der Angst, dass er in seiner syrischen Heimat zum Militär eingezogen würde und dann Kriegsverbrechen begehen müsste, erfuhr die APA. Wie es von der Staatsanwaltschaft hieß, hatte der Mann in Wien Asyl beantragt.

Nach seiner Ankunft in Österreich habe er auch in Deutschland um Asyl angesucht, er wurde von dort aber nach Österreich zurückgeschickt.

In Villach arbeitete der 23-Jährige laut eigenen Angaben als Zeitungsverkäufer. Er wohnte hier gemeinsam mit zwei anderen Männern in einer Wohngemeinschaft. "Diese wurden natürlich einvernommen und überprüft, sie sind aber unauffällig", sagte Staatsanwaltschaftssprecher Markus Kitz auf APA-Anfrage.

Den Mitbewohnern, aber auch Familienmitgliedern fiel auf, dass sich der Syrer in letzter Zeit immer mehr zurückgezogen und mit so gut wie niemandem mehr Kontakt hatte.

Aberkennungsverfahren eingeleitet

Dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) waren bisher keine kriminalpolizeilichen Anzeigen oder strafrechtlichen Verurteilungen durch österreichischen Behörden bekannt.

Auch die europaweiten Datenbanken hätten keinerlei Hinweise darauf ergeben, dass der Syrer in einem anderen EU-Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt hätte oder straffällig geworden wäre. Daher wurde das Verfahren in Österreich durchgeführt.

Unmittelbar nach dem Anschlag in Villach wurde vom BFA noch am selben Tag ein Aberkennungsverfahren eingeleitet. Bei Straffälligkeit von Asylberechtigten gilt das Beschleunigungsgebot, was bedeutet, dass ein solches Verfahren bereits beim Einlangen der Anzeige eingeleitet wird.

Eine tatsächliche Aberkennung kann bei Asylberechtigten jedoch erst bei Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung wegen eines besonders schweren Verbrechens erfolgen.

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Keine Hinweise auf psychische Erkrankung

Indizien, die für eine psychische Erkrankung und damit mögliche Zurechnungsunfähigkeit des Syrers sprechen, gibt es derzeit nicht. "Er hat bei seiner polizeilichen Einvernahme die an ihn gerichteten Fragen sehr klar und verständlich beantwortet", meinte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, Markus Kitz, dazu.

Von einem Schuldausschließungsgrund sei daher im derzeitigen Ermittlungsstadium nicht auszugehen.

Auch die beiden Mitbewohner des Mannes hätten keine dahin deutenden Wahrnehmungen gemacht. Dessen ungeachtet lässt die Staatsanwaltschaft ein psychiatrisches Gutachten einholen, um Einblicke in das Seelenleben des Mannes zu bekommen. Bei vorsätzlichen Tötungsdelikten ist die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen zur Begutachtung von Tatverdächtigen durchaus üblich.

Unterdessen wurde am Montag die U-Haft für den 23-Jährigen beantragt. Er soll noch im Verlauf des Tages in die Justizanstalt Klagenfurt eingeliefert werden. 

Trauer nach islamistischen Anschlag

Zusammenfassung
  • Bei einem islamistischen Anschlag in Villach tötete ein 23-Jähriger einen Jugendlichen und verletzte mehrere Menschen teils schwer. Nun werden immer mehr Details über den mutmaßlichen Täter bekannt.
  • So ist mittlerweile bekannt, dass sich der mutmaßliche Attentäter binnen drei Monaten über TikTok radikalisiert hatte, erklärte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt auf PULS 24-Anfrage.
  • Die Tatwaffe habe der 23-Jährige, der als Einzeltäter gilt, laut Staatsanwaltschaft drei Tage vor dem Anschlag in Villach gekauft.
  • Außerdem sei der Verdächtige zu der Tat geständig.
  • Indizien, die für eine psychische Erkrankung und damit mögliche Zurechnungsunfähigkeit des Syrers sprechen, gibt es derzeit aber nicht.