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Erleichterungen bei Einführung von Tempo 30

Gemeinden und Städte können künftig einfacher Temporeduktionen auf 30 km/h umsetzen - und überwachen.

Am Donnerstag wird eine Novelle der Straßenverkehrsverordnung (StVO) per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht, die genau das ermöglichen soll. Ab 1. Juli sollen die neuen Regeln gelten. 

Bisher mussten Städte und Gemeinden den Bedarf für Geschwindigkeitsbeschränkungen mit umfangreichen Gutachten belegen. Die bürokratischen Hürden waren hoch. 

Künftig wird die Einführung von Tempo 30 in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis leichter, etwa: 

  • Vor Schulen,
  • Kindergärten,
  • Freizeiteinrichtungen oder Spielplätzen,
  • Krankenhäusern
  • Seniorenheimen

 Einzige Voraussetzung ist laut Ministerium, dass die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern, geeignet ist.

Auch die Überwachung der Tempolimits soll leichter werden. Gemeinden dürfen künftig Radarkontrollen selbst durchführen. Das war bisher nur erlaubt, wenn die Gemeinden über einen eigenen Gemeindewachkörper verfügen.

2023 kam es zu rund 15.000 Verkehrsunfällen mit 80 Toten auf Österreichs Gemeindestraßen. 63 Prozent aller Verkehrsunfälle ereignen sich im Ortsgebiet. 

ribbon Zusammenfassung
  • Ab dem 1. Juli können österreichische Gemeinden einfacher Tempo-30-Zonen einrichten, um die Sicherheit vor schutzwürdigen Einrichtungen zu erhöhen.
  • Im Jahr 2023 wurden 15.000 Verkehrsunfälle auf Gemeindestraßen verzeichnet, bei denen 80 Personen starben; 63 Prozent aller Unfälle fanden im Ortsgebiet statt.
  • Verkehrsministerin Gewessler begrüßt die Novelle, die eine parteiübergreifende Unterstützung findet und die Sicherheit, vor allem von Kindern, verbessern soll.