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SPÖ-"Europacamp": VwGH kippt Strafe

Im jahrelangen Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der SPÖ nun zumindest teilweise Recht gegeben.

Inhaltlich geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat. Der Rechnungshof und der Parteien-Senat im Kanzleramt werteten dies als unzulässige Parteispende. Die Höchstrichter sehen das in zumindest einem Fall anders und haben die Strafe aufgehoben.

Laut Gericht: Keine Parteispende

Das Europacamp befindet sich auf mehreren zusammenhängenden Grundstücken und die Überlassung eines dieser Grundstücke ist aus Sicht der Höchstrichter nicht als Parteispende zu werten. Daher hat das Gericht die gesamte Strafe von 45.000 Euro aufgehoben. Diese aufgehobene Strafe betrifft das Jahr 2017. Allerdings hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt auch für 2018 und 2019 weitere Strafen in derselben Höhe gegen die SPÖ verhängt, die nun ebenfalls wackeln.

Spannende Historie 

Der Verwaltungsgerichtshof begründete seine am Donnerstag veröffentlichte Entscheidung mit der Historie eines der Grundstücke: Die ursprünglichen Eigentümer hatten die (in der NS-Zeit enteignete und später zurückerstattete) Liegenschaft nämlich mit der expliziten Auflage an das Land Oberösterreich verkauft, die Immobilie der Sozialistischen Jugend zu überlassen. Und zwar für 99 Jahre und zu einem symbolischen Pachtzins. Daher urteilten die Höchstrichter, dass das Land den Pachtvertrag mit der SPÖ-Jugend nicht freiwillig eingegangen sei. Folglich wurde die günstige Pacht auch nicht als Parteispende gewertet.

Unklar war vorerst, ob und in welcher Höhe der SPÖ nun doch noch eine Strafe für die anderen Grundstücke des "Europacamp" drohen könnte. Denn bezüglich der anderen Grundstücksteile besteht aus Sicht der Höchstrichter "kein Zweifel am freiwilligen Eingehen des Pachtvertrages durch das Land Oberösterreich im Jahr 1962". Allerdings hatten weder der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat im Kanzleramt noch das Bundesverwaltungsgericht im bisherigen Verfahren den Marktwert dieser Grundstücksteile ermittelt, weshalb der Verwaltungsgerichtshof die gesamte Strafe aufhob.

ribbon Zusammenfassung
  • Im jahrelangen Rechtsstreit um mutmaßlich unzulässige Parteispenden hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) der SPÖ nun zumindest teilweise Recht gegeben.
  • Inhaltlich geht es um mehrere Grundstücke am Attersee, die das Land Oberösterreich günstig an die Sozialistische Jugend verpachtet hat.
  • Der Rechnungshof und der Parteien-Senat im Kanzleramt werteten dies als unzulässige Parteispende. Die Höchstrichter sehen das in zumindest einem Fall anders und haben die Strafe aufgehoben.