Spanien: Sterbehilfe statt Prozess für verletzten Angreifer
Der 46-jährige Mitarbeiter einer Sicherheitsfirma hatte im Dezember in der katalanischen Hafenstadt Tarragona drei Kollegen und einen Polizisten durch Schüsse verletzt. Er wurde schließlich selbst durch einen Schuss getroffen, der ihn an der Wirbelsäule verletzte. Der Rumäne war seitdem querschnittsgelähmt und verlangte Sterbehilfe.
Ein Gericht in Tarragona sprach ihm dieses Recht schließlich zu. Euthanasie sei ein Grundrecht, und das entsprechende spanische Gesetz enthalte keine gesonderten Vorgaben für Untersuchungshäftlinge oder Angeklagte, argumentierte das Gericht.
Die Anwälte der bei dem Angriff Verletzten verlangten vergeblich, dass dem Mann erst der Prozess gemacht wird, damit ihre Mandanten Entschädigung vom Angeklagten erhalten können. "Die Opfer sind frustriert", sagte Opferanwalt José Antonio Bitos nach dem Tod Sabaus der Nachrichtenagentur AFP. "Es wurde zugelassen, dass eine Person entscheidet, wie und wann ein juristisches Verfahren beendet wird." Die Anwälte seien nicht gegen die Sterbehilfe an sich, aber gegen Sterbehilfe vor dem Prozess gewesen.
Sabau hatte seine Tat damit begründet, dass seine Arbeit "die Hölle" gewesen sei. Seinen Chefs hatte er Rassismus vorgeworfen.
In Spanien ist die aktive Sterbehilfe seit dem vergangenen Jahr erlaubt. Seitdem wurde das Recht offiziellen Zahlen zufolge von rund 180 Menschen in Anspruch genommen. Erlaubt ist die aktive Sterbehilfe in Europa sonst nur in den Benelux-Ländern Belgien, Luxemburg und den Niederlanden.
Zusammenfassung
- In Spanien hat ein Mann, der bei einem Schusswaffenangriff vier Menschen verletzt hatte und dann selbst schwer verletzt worden war, vor einem geplanten Prozess Sterbehilfe erhalten.
- Der querschnittsgelähmte Marin Eugene Sabau starb am Dienstag in einem Krankenhaus nahe Barcelona, wie sein Anwalt mitteilte.
- Ein Gericht in Tarragona sprach ihm dieses Recht schließlich zu.