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Sechs Jahre Haft nach Bankraub für 43-jährigen in Tirol

Ein 43-jähriger Mann ist am Donnerstag am Landesgericht Innsbruck wegen eines Banküberfalls im August im Tiroler Mieders (Bezirk Innsbruck-Land) rechtskräftig zu sechs Jahren unbedingter Haft verurteilt worden. Der Slowake, der am Tag nach dem Überfall festgenommen worden war, zeigte sich vor dem Schöffengericht geständig und reumütig: "Ich habe meine Geldsorgen auf die allerdümmste Art gelöst". Das Urteil war bereits rechtskräftig.

Verteidigung wie Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht. Ebenjene Geldsorgen - der Slowake hatte im Februar seine Arbeit verloren - und die damit verbundene Angst um die finanzielle Sicherheit von Frau und Kind hätten ihn zu der Tat getrieben, erklärte der Mann mehrfach sichtlich emotional. Vor der Tat habe er zwar "noch gezögert", dann aber seine Frau und seinen Sohn und deren missliche Situation "vor sich gesehen" und sei sodann zur Tat geschritten. Das Geldinstitut betrat er nach diesem Entschluss maskiert und mit einer CO2-Pistole bewaffnet. "Keine Angst, nur Geld", sagte er schließlich laut Staatsanwalt Joachim Wüstner mit ausländischem Akzent zu zwei weiblichen Bankangestellten.

Strittig war bei dem Prozess zunächst, ob der Angeklagte die ungeladenen Waffe auch tatsächlich auf die Oberkörper der beiden Frauen richtete: "Ich habe es wenn dann nur unbewusst gemacht", erklärte der in Tirol lebende Slowake. "Jedenfalls will ich mich bei den beiden Damen herzlich entschuldigen", fügte er hinzu. Die Angestellten hatten in ihrer Einvernahme angegeben, dass auf sie ganz bewusst gezielt worden sei. Auf die Einvernahme der Frauen wurde bei der Verhandlung am Donnerstag jedoch verzichtet, weil Richter Michael Böhler deren bisherigen Angaben Glauben schenkte.

Zuvor hatten Verteidiger und öffentlicher Ankläger versucht, ein differenziertes Bild des Mannes zu zeichnen, der bereits 2007 in der Slowakei eine Bank überfallen hatte und dafür drei Jahre lang in Haft saß. "Mein Mandant ist kein Hochkrimineller, man muss sich auch die familiären Umstände und dessen Situation ansehen", führte der Verteidiger aus. Zudem müsse man eine Unterscheidung treffen, ob "jemand mit einer echten Pistole oder einer ungeladenen CO2-Waffe einen Banküberfall begeht", betonte Staatsanwalt Wüstner.

Nach kurzer Beratung befand der Schöffensenat eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren "schuld- und tatangemessen", wie Böhler in seiner Urteilsbegründung ausführte. "Das reumütige Geständnis war mildernd, erschwerend hingegen, dass es bereits eine vergleichbare Tat aus dem Jahr 2007" in der Slowakei gegeben habe. Daher müsse man sich auch fragen, "welche Strafe es braucht, um Sie von weiteren solcher Taten abzuhalten", so Böhler mahnend zum Angeklagten. Darüber hinaus müsse auch ein Zeichen nach außen gesetzt werden: "Bankraub lohnt sich nicht."

Zu Beginn der Verhandlung hatte Wüstner in seinem Eingangsplädoyer übrigens von einer Art "Renaissance des Banküberfalls" gesprochen. Damit sprach er vor allem die Banküberfall-Serie, die sich seit November 2023 in Tirol ereignete, an. Seit November letzten Jahres waren bisher insgesamt zehn Institute überfallen worden.

Im Fall des Überfalls von Mieders kam der Täter jedenfalls nicht sehr weit. Er flüchtete in den nahen Wald, wo er sich umzog, die Waffe wegwarf und das Geld versteckte. Bald darauf wurde er im Rahmen einer Alarmfahndung kontrolliert und schließlich rasch als Tatverdächtiger gehandelt. Es folgte eine Hausdurchsuchung und zwölf Stunden nach der Tat die Vernehmung des 43-Jährigen. Der Mann stritt die Tat zunächst kategorisch ab, gab dann aber schließlich alles zu. Waffe und Geld - der Mann erbeutete rund 18.000 Euro - wurden nach wie vor nicht gefunden.

ribbon Zusammenfassung
  • Ein 43-jähriger Slowake wurde in Innsbruck zu sechs Jahren Haft verurteilt, nachdem er im August in Mieders eine Bank mit einer ungeladenen CO2-Pistole überfiel.
  • Der Angeklagte begründete die Tat mit finanziellen Sorgen nach Jobverlust und zeigte sich vor Gericht geständig und reumütig.
  • Waffe und die erbeuteten 18.000 Euro wurden nicht gefunden, das Urteil ist rechtskräftig, da Verteidigung und Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.