Schweden stellt Nord-Stream-Ermittlungen ein
Rund eineinhalb Jahren nach den Explosionen an den Nord-Stream-Pipelines stellt die schwedische Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.
Das verkündete der mit den Untersuchungen betraute Staatsanwalt Mats Ljungqvist Mittwochvormittag im Zuge einer Pressekonferenz. Die schwedische Gerichtsbarkeit sei demnach nicht zuständig, begründete er die Entscheidung.
Bei den umfassenden Ermittlungen sei nichts gefunden worden, das darauf hindeute, dass Schweden an dem Angriff in internationalen Gewässern beteiligt gewesen sei, erklärte Ljungqvist weiter.
Dänemark und Deutschland setzen Ermittlungen fort
Wie der schwedische Nachrichtendienst Säpo am Mittwoch in einer Pressemitteilung ergänzend mitteilte, seien die Ermittlungen eingeleitet worden, um festzustellen, ob die Sabotage gegen Schweden gerichtet war und somit die Sicherheit des Landes bedrohte, meldete die Nachrichtenagentur TT.
Unabhängig von der Entscheidung in Schweden laufen die Ermittlungen zu den Explosionen in Dänemark und Deutschland weiter. Wie mehrere deutsche Medien bereits am Dienstag berichtet hatten, könnten die deutschen Behörden von dem schwedischen Schritt profitieren, weil die Schweden ihnen ihre Beweismittel zur Verfügung stellen könnten.
Noch immer Unklarheiten über Sabotage
Die durch die Ostsee von Russland nach Deutschland verlaufenden Erdgaspipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 waren am 26. September 2022 durch Explosionen schwer beschädigt worden.
Die Explosionen passierten rund sieben Monate nach dem Start des Angriffskrieges von Russland auf die Ukraine. Seither machten Spekulationen über eine mögliche Sabotage die Runde. Westliche Länder und Russland machten sich gegenseitig Vorwürfe.
Es hatte auch Verdächtigungen gegeben, dass ukrainische Akteure hinter einem Anschlag stecken könnten.
Zusammenfassung
- Im September 2022 wurden nahe der dänischen Ostsee-Insel Bornhol mehrere Explosionen registriert. Es wurden vier Lecks entdeckt.
- Deutschland, Dänemark und Schweden nahmen Ermittlungen auf.
- Letztere stellten sie nun ein. Die Gerichtsbarkeit des Landes sei "nicht zuständig".