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Weniger Schutz? Entscheidung über Zukunft des Wolfs

Am Dienstag wird in Straßburg entschieden, ob der Schutzstatus des Wolfes im Rahmen der Berner Konvention herabgestuft wird. Die Europäische Kommission, die die 27 EU-Mitgliedstaaten bei der Konvention vertritt, hatte dies beantragt.

Kommt die nötige Zweidrittelmehrheit (mindestens 34 von 50 Unterzeichner-Staaten) zustande, kann die EU den Wolfschutz wiederum in ihrer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) herabsenken.

Konkret soll der Wolf anstatt in der Kategorie der "streng geschützten Tiere" in jener der "geschützten Tiere" gelistet werden. Ein herabgesenkter Schutzstatus gäbe den EU-Staaten mehr Flexibilität, die Jagd auf Wölfe zuzulassen, ohne aber den Schutz ganz aufzuheben. Der Zustand der Wolfspopulation dürfe nicht in Gefahr geraten, heißt es in einer Presseinformation des Europarates, in dessen Rahmen die Berner Konvention beschlossen wurde.

Während Landwirtschaftsvertreter die geplante Änderung an der Konvention begrüßen, kritisieren Umwelt- und Tierschützer den Schritt. Bereits 2022 hatte die Schweiz einen entsprechenden Antrag bei der Sitzung der Unterzeichner-Staaten eingebracht. Damals stimmte die EU noch gegen die Änderung, da sie kein entsprechendes Mandat von den EU-Staaten erhalten hatte.

ribbon Zusammenfassung
  • Am Dienstag wird in Straßburg über die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes entschieden, wobei eine Zweidrittelmehrheit von mindestens 34 der 50 Unterzeichner-Staaten erforderlich ist.
  • Die Europäische Kommission hat die Herabstufung beantragt, um den Wolf von 'streng geschützt' auf 'geschützt' zu klassifizieren, was den EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Jagd ermöglichen würde.
  • Während Landwirtschaftsvertreter die geplante Änderung begrüßen, stoßen Umwelt- und Tierschützer auf Kritik, da der Schutzstatus den Zustand der Wolfspopulation nicht gefährden darf.