Schuldsprüche im Prozess um gefälschte Abnehmspritzen
Die Staatsanwaltschaft legte den beiden Beschuldigten, 57 und 46 Jahre alt, Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz und fahrlässige Körperverletzung zur Last. Die beiden Unternehmer sollen die Lieferung und den Verkauf von gefälschten Medikamenten an einen Schönheitschirurgen organisiert haben. Statt Abnehmspritzen, den "Ozempic"-Pens mit dem Wirkstoff Semaglutid, bezogen sie von einem Deutschen, der keine Berechtigung für den Vertrieb von Arzneimitteln besessen habe, Injektionen mit Insulin, heißt es in der Anklageschrift. Der Mediziner, dem sie von Anfang bis Mitte September des Vorjahres 225 Pens zum Stückpreis von 205 Euro vermittelt haben sollen, gab diese an Patientinnen weiter. Drei Frauen erlitten nach Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.
Das Landesgericht Steyr verurteilte die Männer zu je sechs Monaten bedingt, zudem bekamen beide eine Geldstrafe. Der Erstangeklagte muss 180 Tagessätze a vier Euro - in Summe 720 Euro - und der Zweitangeklagte 120 Tagessätze a 55 Euro - macht in Summe 6.600 Euro - zahlen. Eines der beteiligten Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 4.250 Euro (85 Tagessätze a 50 Euro) verurteilt. Ein Angeklagter akzeptierte das Urteil, der andere kündigte Rechtsmittel an, ebenso die Staatsanwaltschaft. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.
Zusammenfassung
- Zwei Unternehmer wurden am Landesgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu je sechs Monaten bedingter Haft verurteilt, zudem erhielten sie Geldstrafen von 720 Euro bzw. 6.600 Euro.
- Die Angeklagten sollen einem Mediziner 225 gefälschte Abnehmspritzen mit Insulin statt des Wirkstoffs Semaglutid geliefert haben, was bei drei Frauen gesundheitliche Probleme verursachte.
- Ein beteiligtes Unternehmen wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 4.250 Euro verurteilt; ein Angeklagter akzeptierte das Urteil, während der andere und die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel ankündigten.