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Pyro-Unfall: Zwei Freisprüche, Prozess gegen junge Männer vertagt

In der Silvesternacht explodierte in Ternitz in Niederösterreich eine Kugelbombe, zwei 18-jährige Burschen starben, vier weitere Jugendliche stehen deshalb nun in Wiener Neustadt vor Gericht. Ihnen wird grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen, sie bekannten sich nicht schuldig. Nun gibt es zwei Freisprüche - der weitere Prozess wurde vertagt.

Zwei Brüder im Alter von 18 und 20 und zwei Mädchen, 17 und 18 Jahre alt, zündeten mit den beiden später Verstorbenen bei einer Silvesterfeier Feuerwerk. Sie platzierten auf einer Wiese in Ternitz im Bezirk Neunkirchen Kugelbomben in Plastikrohren.

Die zweite Zündung war die verheerende und die tödliche", sagte die Staatsanwältin. Die Kugelbombe zündete sofort, zwei Burschen starben, die anderen beiden wurden schwer verletzt.  

Wenige Tage davor waren die Angeklagten mit ihren Freunden nach Tschechien gefahren, um illegal Feuerwerkskörper zu kaufen. Die Fachkenntnis für die ordnungsgemäße Zündung der beiden Kugelbomben fehlte den Beteiligten.

Anwalt: Pyro-Unfall "war Burschenangelegenheit"

Ein Opfer starb sofort, das zweite Tage später

Ein 18-Jähriger, der sich bei der Explosion in unmittelbarer Nähe des Feuerwerkskörpers aufgehalten hatte, starb an Ort und Stelle. Ein Gleichaltriger erlag wenige Tage nach dem Vorfall im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die beiden männlichen Angeklagten wurden mit schweren Blessuren in Intensivstationen eingeliefert.

Mädchen freigesprochen, Prozess vertagt

Die 17- und 18-jährigen Mädchen wurden am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der grob fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.

Das Quartett hatte sich nicht schuldig bekannt. Die Einzelrichterin sah keinen Sorgfaltsverstoß bei den beiden weiblichen Angeklagten. Sie hätten auch nicht gewusst, welche pyrotechnischen Gegenstände in Tschechien gekauft wurden. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Geisteszustand von Opfer soll beleuchtet werden

Die beiden Brüder hatten selbst schwere Verletzungen erlitten. Der Rechtsanwalt der Brüder sprach von einem "unglaublich tragischen Fall", es handle sich um "jugendlichen Leichtsinn, der in einer Tragödie endete".

Nach Ansicht ihres Verteidigers sind die Geschehnisse als "Mitwirkung an fremder Selbstgefährdung" einzustufen, verwies der Jurist auf eine OGH-Entscheidung. In diesem Zusammenhang soll laut der Richterin nun der Geisteszustand von einem der beiden Todesopfer u.a. anhand von Berufsschulzeugnissen näher beleuchtet werden. Am 10. Jänner ab 13.00 Uhr soll der frühere Lehrherr des Verstorbenen als Zeuge befragt werden.

"Der Gefahr nicht bewusst"

Der 18-Jährige war beim Kauf der Kugelbomben dabei gewesen. "Dass es so extrem enden kann, hab ich mir nicht gedacht", meinte er. Sein Bruder hatte die Feuerwerkskörper seiner Aussage zufolge erst zu Silvester "auf dem Weg zum Rohr" gesehen. "Mir war in diesem Augenblick die Gefahr nicht bewusst", jetzt im Nachhinein sei das aber "definitiv" der Fall, sagte der 20-Jährige. Die zwei Mädchen hatten das Zünden der Kugelbomben seiner Aussage zufolge von weiter weg beobachtet. In den Kauf oder die Vorbereitungen waren die beiden nicht involviert.

Die 18-Jährige hatte laut ihren Angaben am Silvesterabend kurz vor Mitternacht von den Kugelbomben erfahren. "Ich hab schon ein komisches Gefühl gehabt", sagte die Beschuldigte. Deshalb habe sie die anderen auch aufgefordert, die zweite Kugelbombe nicht zu zünden. Die 17-Jährige hatte erst nach dem Unfall erfahren, dass es sich um eine Kugelbombe handelte. Beim Vorfall selbst war sie "eigentlich nur geschockt", sie habe "gar nicht gewusst, wo vorne und hinten ist". "Ich wünsche niemandem, Bilder zu sehen, was da passiert ist", sagte die Einzelrichterin.

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Experte: "Absoluter Pfusch"

Normalerweise erfolge die Zündung solcher Kugelbomben nicht per Hand über ein Feuerzeug, erklärte ein Entschärfungsdienst-Experte im Zeugenstand. Ein Abschießen von PVC-Rohren sei "absoluter Pfusch". Zudem brauche es eine behördliche Bewilligung. Die Kugelbombe mit 15 Zentimetern Durchmesser dürfte zwei 18-Jährige getroffen haben, die ums Leben kamen. Die Kennzeichnung der Kugelbombe war laut dem Fachmann nicht gesetzeskonform, ein Warnhinweis auf Deutsch dürfte gefehlt haben. Als Zeugen befragt wurden außerdem Ersthelfer und Polizisten.

Gerichtsmediziner Wolfgang Denk beschrieb die Verletzungen, die die Brüder und ihre beiden 18-jährigen Freunde erlitten hatten. Es gab keinen Hinweis, dass die Angeklagten die Bombe gezündet hatten.

ribbon Zusammenfassung
  • In der Silvesternacht explodierte in Ternitz in Niederösterreich eine Kugelbombe, zwei 18-jährige Burschen starben, vier weitere Jugendliche stehen deshalb nun in Wiener Neustadt vor Gericht.
  • Eine 17- und eine 18-Jährige wurden am Montag am Landesgericht Wiener Neustadt von den Vorwürfen der grob fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung nicht rechtskräftig freigesprochen.
  • Das Einzelrichterverfahren gegen zwei Brüder im Alter von 18 und 20 Jahren wurde ausgeschieden, neuer Termin ist der 10. Jänner.
  • Das Quartett hatte sich nicht schuldig bekannt.