21-Jähriger stach auf Grundwehrdiener ein: Freispruch
Die Geschworenen kamen einstimmig zur Ansicht, dass er entgegen der Anklage nicht der Mann war, der am 17. März 2024 auf einen Grundwehrdiener eingestochen und den 21-Jährigen schwer verletzt hatte.
Der Syrer wurde lediglich der versuchten Körperverletzung und gefährlichen Drohung für schuldig befunden.
Drei Monate bedingt
Dafür setzte es nach über sechsmonatiger U-Haft drei Monate bedingt. Die Staatsanwältin akzeptierte die Gerichtsentscheidung, die somit rechtskräftig ist. Der 20-Jährige wurde unmittelbar nach der Verhandlung enthaftet.
Das spätere Opfer, ein Grundwehrdiener, hatte sich mit seiner Lebensgefährtin auf ein Eis im bekannten Eissalon Tichy getroffen und mitbekommen, dass einige Syrer - darunter der Angeklagte - ein Mädchen belästigten bzw. beschimpften.
Der 21-Jährige zeigte Zivilcourage und griff ein. Daraufhin schlug einer aus der Gruppe dem 21-Jährigen mit der Faust ins Gesicht und zog ein Messer. Der Grundwehrdiener versuchte zu flüchten.
Der Angeklagte habe ihn verfolgt und ihm mit schwunghaften Ausholbewegungen eine zehn Zentimeter lange Schnittwunde im rückwärtigen Schulterbereich und eine 37 Zentimeter lange Schnittwunde am rechten Oberschenkel zugefügt, lautete die Version der Staatsanwältin.
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Diese Version verneinten die Geschworenen einhellig, nachdem sich am zweiten Verhandlungstag Zweifel aufgetan hatten, ob das wirklich so abgelaufen war. Das Opfer war sich bei einer neuerlichen Befragung nämlich nicht mehr sicher, ob der Angeklagte oder ein auf Antrag der Verteidiger Wolfgang Haas und Roland Friis als Zeuge vernommener Bekannter des Angeklagten auf ihn eingestochen hatten.
Die beiden in Frage kommenden Männer schauen sich recht ähnlich. Der Zeuge bestritt, mit den Stichverletzungen etwas zu tun gehabt zu haben. Er dürfte sich aber zumindest in Tatortnähe befunden haben.
Passanten hatten den stark blutenden Grundwehrdiener versorgt, ehe sich eintreffende Rettungskräfte um den Schwerverletzten kümmerten. Vom Angreifer fehlte zu diesem Zeitpunkt jede Spur. Er hatte sich nach der Messerattacke schnellen Schrittes entfernt. In weiterer Folge konnte allerdings der 20-jährige Syrer ausgeforscht und festgenommen werden.
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Vor Gericht war er dazu geständig, am Reumannplatz in eine Auseinandersetzung verwickelt gewesen zu sein und seinen Kontrahenten mit Pfefferspray besprüht zu haben. Die Stiche habe aber nicht er, sondern ein anderer Mann gesetzt, bekräftigte er auch am zweiten Verhandlungstag. Die Geschworenen folgten am Ende dieser Verantwortung.
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Zusammenfassung
- Ein 20-jähriger Syrer wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes am Wiener Reumannplatz freigesprochen. Die Geschworenen entschieden einstimmig, dass er nicht der Täter war.
- Der Syrer wurde stattdessen der versuchten Körperverletzung und gefährlichen Drohung für schuldig befunden und nach über sechsmonatiger U-Haft zu drei Monaten bedingt verurteilt.
- Das Opfer, ein 21-jähriger Grundwehrdiener, hatte Zivilcourage gezeigt und eingegriffen, als einige Syrer ein Mädchen belästigten. Es gab Zweifel, ob der Angeklagte oder ein Bekannter des Angeklagten die Messerstiche gesetzt hatte.