APA/dpa/Arne Dedert

Prozess um Verhütungsspirale: Firma haftet für Schaden

Im Prozess rund um eine defekte Verhütungsspirale der spanischen Firma Eurogine im Bezirksgericht Fürstenfeld ist nun schriftlich ein Urteil ergangen.

Das Gericht ging von einem Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aus und befand, dass der Hersteller daher der Klägerin - verschuldensunabhängig - für ihren Schaden haftet, teilte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer auf APA-Anfrage mit. Die Firma kann nun binnen vier Wochen gegen dieses Urteil Berufung einlegen.

Über die Höhe der zuerkannten Summe gab es keine Angaben, "da es sich dabei um eine gänzlich individuelle, höchstpersönliche Angelegenheit handelt, wie sehr die Klägerin ganz individuell an dieser Sache Schaden genommen hat", hieß es.

Schmerzen und ungewollte Schwangerschaften

Bei dem Prozess handelte es sich um eines von mehreren Verfahren gegen den Hersteller Eurogine, bei denen vom Verbraucherschutzverein (VSV) eine Sammelklage eingebracht wurde. Rund 750 Frauen haben sich daran beteiligt. Zur Klage ist es gekommen, weil es in den vergangenen Jahren mehrmals Probleme mit der Verhütungsspirale gegeben hatte. In einigen Fällen brachen die Arme des T-förmigen Plastikstücks ab und blieben im Körper. Die betroffenen Frauen bekamen dadurch Schmerzen, teilweise soll es auch zu ungewollten Schwangerschaften gekommen sein.

Mehr dazu: 

Eine der betroffenen Frauen schilderte in diesem Verfahren ausführlich ihre Beschwerden und die unangenehmen Folgen durch die abgebrochene Spirale. Mehrere Gutachten, darunter ein gynäkologisches und ein medizintechnisches, wurden zur Abklärung des Sachverhalts beigezogen. Der Prozess endete im Februar, das Urteil erging nun schriftlich.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess rund um eine defekte Verhütungsspirale der spanischen Firma Eurogine im Bezirksgericht Fürstenfeld ist nun schriftlich ein Urteil ergangen.
  • Das Gericht ging von einem Produktfehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes aus und befand, dass der Hersteller daher der Klägerin - verschuldensunabhängig - für ihren Schaden haftet, teilte Gerichtssprecher Friedrich Moshammer auf APA-Anfrage mit.
  • Die Firma kann nun binnen vier Wochen gegen dieses Urteil Berufung einlegen.