Missbrauch im Freibad: Jeweils 18 Monate teilbedingte Haft
Die beiden Asylwerber sollen im Juni im Strudelbecken des Freibades Traiskirchen (Bezirk Baden) sieben Kinder im Alter von neun bzw. 13 Jahren belästigt haben, indem sie diese zwickten, intensiv berührten und betasteten.
Die Afghanen bekannten sich zum Start der Schöffenverhandlung schuldig.
"Die nachvollziehbare Empörung über das Vorgefallene ist von der strafrechtlichen Dimension klar zu unterscheiden", betonte der Vorsitzende. Der Tatbestand sei gegeben, liege aber "im unteren Bereich dessen, was möglich ist". Bewährungshilfe wurde angeordnet. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Täter hat selbst Kinder
Die beiden Angeklagten hatten laut dem Staatsanwalt am 18. Juni im Strudelbecken "Gelegenheiten ausgenützt, als andere in ihrer Griffweite waren", und geschlechtliche Handlungen an Unmündigen vorgenommen.
Sie sollen teils unter, teils über Wasser nach den Brüsten und Genitalien der Kinder gegriffen haben. Zum Teil blieb es beim Versuch, weil sie etwa Oberarme oder Oberschenkel erwischten.
"Ich schwöre, dass ich es nicht absichtlich gemacht habe. Ich habe selbst Kinder", sagte der 30-Jährige laut der Dolmetscherin. An diesem Tag habe er erstmals Alkohol getrunken, "ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe". Nach dem letzten Stamperl könne er sich "wirklich an nichts mehr erinnern". Er fühle sich schuldig, weil er nicht wisse, was geschehen sei.
Alkohol als Ausrede
Bei der Festnahme wurde beim Erstangeklagten eine Alkoholisierung von rund 1,1 Promille festgestellt, sagte der Richter. Dieser Wert sei "weit davon entfernt, dass man nicht mehr weiß, was man tut".
"Ich habe das Gefühl, dass Sie versuchen, alles auf den Alkohol zu schieben", meinte der Vorsitzende zum 30-Jährigen. "Ich habe keine Erinnerung", erwiderte der Angeklagte.
Ähnlich äußerte sich der 29-Jährige. Er konnte sich seiner Aussage zufolge auch nicht mehr erinnern, dass er im Wasser gewesen sei - im Gegensatz zu seinen Angaben vor der Polizei. Getrunken habe man Wodka, berichtete der Zweitbeschuldigte in seiner Befragung.
Unangemessene Berührungen
"Es hat Berührungen gegeben" und es stehe fest, dass diese "jedenfalls unangemessen waren", sagte der Verteidiger des Duos. Er verwies auf einen "beträchtlichen Alkoholkonsum" seiner Mandanten an diesem Tag, "sie können sich nicht mehr an Details erinnern".
Bei den Unmündigen handelt es sich um fünf Mädchen - davon vier im Alter von neun und zwei im Alter von 13 Jahren - sowie einen 13-jährigen Buben. Drei Opfer haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Für zwei wurden 3.000 Euro, für eines ein symbolischer Schadenersatz von 500 Euro gefordert.
Die beiden Männer, die vor ihrer Festnahme im Erstaufnahmezentrum Traiskirchen lebten, hatten einander laut dem Erstangeklagten rund zwei Wochen vor dem Vorfall kennengelernt. Sie wurden nach einer Anzeige in die Justizanstalt Wiener Neustadt eingeliefert.
Zusammenfassung
- Zwei Männer stehen vor dem Landesgericht Wiener Neustadt, weil sie im Juni im Freibad Traiskirchen sieben Kinder im Alter von neun bis 13 Jahren sexuell belästigt haben sollen.
- Die Angeklagten bekannten sich schuldig, wobei einer von ihnen eine Alkoholisierung von 1,1 Promille aufwies und behauptete, sich nicht erinnern zu können.
- Drei der betroffenen Kinder haben sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, und es wurden Schadenersatzforderungen von insgesamt 6.500 Euro gestellt.
- Beide wurden zu je 18 Monate teilbedingter Haft verhandelt.
- Das Urteil ist nicht rechtskräftig.