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Vier Schuldsprüche in Wiener Macheten-Mordprozess

Im Prozess um den Wiener Macheten-Mord hat es am Dienstag vier Schuldsprüche im Sinne der Anklage gegeben. Zuvor sprach die Staatsanwältin von "Blutrache" und forderte harte Strafen.

Vier aus Algerien stammende Männer im Alter von 21, 22, 25 und 29 Jahren sind am Dienstagabend am Wiener Landesgericht im Prozess um den sogenannten Macheten-Mord im Sinn der Anklage schuldig erkannt und zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

Für den 22 Jahre alten Hauptangeklagten setzte es eine lebenslange Freiheitsstrafe. Der 21-Jährige bekam 15 Jahre, die 25 und 29 Jahre alten Männer jeweils 17 Jahre Haft.

Die Geschworenen gelangten mehrheitlich - im Fall des 22-Jährigen einstimmig - zur Ansicht, dass alle vier unmittelbar an der vorsätzlichen Tötung des 31-jährigen Djafaar H. beteiligt waren. 

Urteil des 21-Jährigen ist rechtskräftig

Der 21-Jährige akzeptierte die über ihn verhängte Strafe, während die Rechtsvertreterinnen der drei weiteren Verurteilten Bedenkzeit erbaten. Deren Urteile sind damit nicht rechtskräftig. Die Staatsanwältin war mit sämtlichen vier Urteilen einverstanden. Damit erwuchsen die 15 Jahre für den 21-Jährigen bereits in Rechtskraft.

Staatsanwältin sah "Blutrache"

Hart ins Gefecht ging zuvor Staatsanwältin Iris Helm mit den Angeklagten: "Blutrache darf es bei uns nicht geben!"

"Ich möchte Ihnen nicht noch ein Mal diese ganze Horrorgeschichte erzählen", begann die Staatsanwältin ihren Schlussvortrag.

Die Angeklagten seien "wie Brüder" und hätten sich daher gemeinsam dazu entschlossen, den 31-jährigen Djafaar H. am 20. April 2023 zu töten, fasste Helm zusammen: "Wenn die Ehre oder der Respekt von nur einem der Brüder verletzt wird, gibt es nur eines: Blutrache. Genau das haben sie gemacht."

Die vier Algerier hätten das Opfer "in einen Hinterhalt gelockt" und mit einer Machete und Messern angegriffen, bis der 31-Jährige "zerstückelt da gelegen ist".

"Alle vier haben uns frech angelogen"

Die Versionen, die die Angeklagten bei Gericht dargetan hätten, seien absolut unglaubwürdig, betonte die Anklägerin: "Ich bin in meiner Laufbahn noch nie so viel und so schlecht angelogen worden. Es hat mir teilweise weh getan. Alle vier haben uns frech angelogen und für dumm zu verkaufen versucht."

Der Hauptangeklagte hatte in der Schwurverhandlung zugegeben, dem Opfer eine Machete zweimal auf den Kopf geschlagen zu haben - allerdings nur, nachdem er von seinem Kontrahenten angegriffen worden sei. Die Mitangeklagten hätten nichts gemacht, hatte der 22-Jährige versichert.

Djafaar H. habe ihren Mandanten "beschimpft, erniedrigt, beleidigt", sagte nun Elisabeth Mace, die Rechtsvertreterin des 22-Jährigen, am Ende des Verfahrens. Das Beweisverfahren habe ja ergeben, "dass das Opfer ein gefährlicher Verbrecher und Teil einer kriminellen Vereinigung war, die von Algerien aus Drogen verkauft hat", merkte die Anwältin an.

Video: Urteil im Prozess rund um Macheten-Mord erwartet

"Vielzahl von Verletzungen"

Die drei weiteren Angeklagten bestritten, an den inkriminierten Tathandlungen beteiligt gewesen zu sein. Dem widersprach nun Gerichtsmediziner Wolfgang Denk insofern, als er im Großen Schwurgerichtssaal anmerkte, das Verletzungsbild deute auf als mehr als eine angreifende Person hin. 

Laut Gutachten kam Djafaar H., nachdem er zu Boden gebracht worden war, in Bauchlage zu liegen. Dann wurde mit den Tatwaffen gegen seine Extremitäten vorgegangen, was ihn bewegungsunfähig machte. An den Beinen wurden ihm sieben Hiebwunden zugefügt, die die Muskulatur fast ganz zerstörten und beide Wadenbeine durchtrennten.

Weitere Hiebe wurden gegen den linken Unterschenkel, die linke Hand und gegen den Kopf gesetzt, was zwei klaffende Wunden im Stirnbereich und einen Schädelbruch bewirkte.

Erstaunlicherweise konnten die Rettungskräfte den Schwerverletzten nach dem Eintreffen am Tatort noch reanimieren. Zwölf Stunden kämpften dann die Ärzte im Spital um das Leben des 31-Jährigen - diesem wurde sogar noch eine abgebrochene Klinge aus einer Wade herausoperiert -, ehe der Mann infolge des erlittenen massiven Blutverlustes an einem Herz-Kreislauf-Versagen verstarb.

ribbon Zusammenfassung
  • Im Prozess um den Wiener Macheten-Mord hat es am Dienstag vier Schuldsprüche im Sinne der Anklage gegeben.
  • Zuvor sprach die Staatsanwältin von "Blutrache" und forderte harte Strafen.
  • Die Angeklagten seien "wie Brüder" und hätten sich daher gemeinsam dazu entschlossen, den 31-jährigen Djafaar H. am 20. April 2023 zu töten, fasste die Staatsanwältin zusammen.