Prozess um illegale Preisabsprachen im NÖ-Hochwasserschutz
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) klagte wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Vergabeverfahren. Konkret geht es um zwei Hochwasserprojekte entlang der Donau, einmal in einer Gemeinde in Krems-Land und einmal in einer Gemeinde im Bezirk Melk. Im Falle eines Schuldspruchs droht den beiden eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Haft. Der Unternehmer sieht sich zudem mit seiner Firma mit einer Verbandsklage konfrontiert. Das gegen die beiden Beschuldigten geführte Verfahren wegen Betruges wurde eingestellt, wie die Oberstaatsanwältin in ihren Eingangsworten darlegte. Den Stein ins Rollen brachte die Anzeige eines Mitarbeiters eines niederösterreichischen Ingenieurbüros, das dann den Zuschlag erhielt. Da sich dieser am Donnerstag jedoch als Zeuge entschuldigte, wurde das Verfahren am Nachmittag auf 9. Jänner vertagt.
Für die Vergabe der geologischen Aufsicht für die beiden Projekte wurden vom Land Niederösterreich 2020 und 2021 drei Bieter eingeladen, die alle Angebote stellten. Der Vorwurf der WKStA ist, dass sich zwei von ihnen untereinander mit den Preisen absprachen, damit ein Unternehmen, nämlich genau das niederösterreichische Ingenieurbüro, das für die örtliche Bauaufsicht zuständig war, auch die geotechnische Bauaufsicht erhält. Das Verfahren gegen dieses Unternehmen wurde bereits diversionell erledigt. Der Geschäftsführer der Wiener Firma soll bei der Preisabsprache mitgemacht haben, was dieser in Abrede stellte. "Der Ausschreibungsprozess war komplett fingiert", so der Vorwurf der Oberstaatsanwältin.
Jener Mitarbeiter des niederösterreichischen Unternehmens, der den Fall ins Rollen brachte, hielt mit dem Wiener Geologen regelmäßig Kontakt und soll sich mit ihm über die Preise abgesprochen haben. Der 53-Jährige, der auch auf der Universität als Experte gilt, betonte jedoch, dem Mann nur bei der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses geholfen zu haben. Das sei nämlich "Schrott" gewesen. Der Niederösterreicher habe in der Firma eine geotechnische Abteilung aufbauen wollen und dafür Hilfe benötigt. "Aber er wusste nicht, wie die Arbeit zu verzeichnen ist und welche Preise gestellt werden sollen. Das war jenseits von Gut und Böse", sagte der Geologe. Von 21 Positionen waren sieben völlig falsch. "Solche Prüfungen macht man im Erdbau nicht." Der Niederösterreicher hätte weder Wissen noch berufliche Erfahrung im Geowesen gehabt. Deshalb habe er für ihn das Leistungsverzeichnis erstellt und auch die Preise für beide Projekte. "Das war ein Hilfsdienst von meiner Seite."
Dass sich dann beide später in einem Vergabeverfahren wieder treffen, damit hatte der Wiener nicht gerechnet. Da die niederösterreichische Firma die örtliche Leitung der beiden Projekte inne hatte, war der 53-Jährige nicht davon ausgegangen, dass sich diese auch für die geotechnische Bauleitung bewerben würde. "Das ist nicht Usus", sagte der Wiener. Sonst hätte er dem Niederösterreicher nie geholfen. "Das wäre ja verrückt. Ich würde ja mein ganzes Renommee verlieren."
Sein Argument ist auch, dass es sich bei den beiden Projekten um keine Ausschreibung im klassischen Sinn gehandelt habe, sondern um eine Direktvergabe. Damit argumentiert auch der Landesbeamte, der die drei Unternehmen anschrieb und für einen bestimmten Abgabetermin eine unverbindliche Honorarabgabe verlangte. "Das war eine formfreie Direktvergabe", sagte der 54-Jährige. Es habe auch keine formellen Fristen gegeben, betonte er. Dass letztendlich die niederösterreichische Firma, die auch die örtliche Bauleitung hatte, auch die geotechnische zugesprochen bekam, "da spricht im Grunde nichts dagegen". Die Vergabe von zwei Aufgaben an ein und dieselbe Firma sei aber in seiner Ära das erste Mal gewesen. "Ich hab' mir nichts dabei gedacht." Die niederösterreichische Firma sei nach einer Nachbesserung letztendlich nämlich die billigste gewesen. "Warum haben Sie den anderen Bietern nicht auch angeboten, nachzubessern?", fragte die Oberstaatsanwältin. "Ich hab mir gedacht, ok passt, das ist in Form einer Direktvergabe in Ordnung." Er hätte auch direkt nur eine Firma damit beauftragen können. Laut dem Richter gäbe es jedoch zwei Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes, dass von dem Delikt der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Vergabeverfahren auch die Direktvergabe betroffen ist.
Anlässlich der Ermittlungen hat das Land Niederösterreich die Vergaberegeln - etwa ab welcher Auftragshöhe mehrere Firmen beauftragt werden sollen - verschriftlich. Das hat es vorher nicht gegeben, sagte ein Zeuge am Nachmittag.
Zusammenfassung
- Ein Mitarbeiter des Landes Niederösterreich und ein Geschäftsführer eines Wiener Unternehmens stehen wegen illegaler Preisabsprachen bei Hochwasserschutzprojekten vor Gericht.
- Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft klagt wegen wettbewerbsbeschränkender Absprachen, die bei zwei Projekten entlang der Donau in Krems-Land und Melk stattgefunden haben sollen.
- Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
- Das Verfahren wurde auf den 9. Januar vertagt, nachdem ein wichtiger Zeuge nicht erscheinen konnte.
- Die Vergaberegeln in Niederösterreich wurden nach den Ermittlungen verschriftlicht, um zukünftige Unklarheiten zu vermeiden.