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Prozess gegen Mutter nach tödlichem Fenstersturz in Linz

Die Mutter eines Fünfjährigen, der einen Fenstersturz nicht überlebt hat, und ihr Lebensgefährte müssen sich am 23. Juli in Linz wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Der Bub war im März aus dem vierten Stock eines Mehrparteienhauses in Linz auf den Gehsteig gefallen. Er sei allein in der Wohnung und in seinem Zimmer eingesperrt gewesen, geht laut einer Staatsanwaltschaftssprecherin aus dem Strafantrag hervor.

Eine Passantin hatte das Kind am 2. April gegen 16.30 Uhr regungslos auf dem Asphalt gefunden und die Einsatzkräfte alarmiert. Trotz sofortiger Reanimation starb der Fünfjährige wenig später im Krankenhaus. Die Mutter und der Lebensgefährte dürften spazieren gewesen sein.

Als die beiden die Wohnung verließen, habe das Kind geschlafen, es soll mindestens eine Stunde unbeaufsichtigt gewesen sein. Das große Fenster im Zimmer des Buben war zwar gesichert, eine kleines offenbar nicht, geht aus dem Strafantrag hervor. Dieses öffnete der Eingesperrte, nachdem er aufgewacht war und stürzte hinaus, so die Ermittlungen zum Unfallhergang. Im Fall einer Verurteilung drohen der Mutter und ihrem Freund bis zu drei Jahre Haft.

ribbon Zusammenfassung
  • Am 23. Juli müssen sich eine Mutter und ihr Lebensgefährte in Linz wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.
  • Der fünfjährige Bub fiel im März aus dem vierten Stock eines Mehrparteienhauses, nachdem er allein und eingesperrt in seinem Zimmer war.
  • Trotz sofortiger Reanimation starb das Kind wenig später im Krankenhaus; im Fall einer Verurteilung drohen der Mutter und ihrem Freund bis zu drei Jahre Haft.