Polizei erhält Anrufer-Standort bei Notrufen automatisch

Seit 12. Mai 2020 wird der Anrufer-Standort bei Notrufen an die Notrufnummern 112 oder 133 automatisch an die polizeilichen Landesleitzentralen übermittelt. Österreich hat damit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Damit soll der Schutz der Bürger verbessert werden. Mobilfunkbetreiber müssen die Anrufer mittels SMS über die Standort-Übermittlung an die Polizei informieren.

Seit 12. Mai 2020 wird der Anrufer-Standort bei Notrufen an die Notrufnummern 112 oder 133 automatisch an die polizeilichen Landesleitzentralen übermittelt. Österreich hat damit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Damit soll der Schutz der Bürger verbessert werden. Mobilfunkbetreiber müssen die Anrufer mittels SMS über die Standort-Übermittlung an die Polizei informieren.

"Mit diesem neuen Service der polizeilichen Landesleitzentralen ist sichergestellt, dass Menschen in Not-Situationen noch schneller und besser geholfen werden kann. Die Landesleitzentralen sind dabei das Verbindungsglied zu hilfesuchenden Menschen", sagt Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) in einer Aussendung am Freitag.

Geregelt ist die Standort-Weitergabe in der Universaldienstrichtlinie (RL 2002/22/EG idF RL 2009/136/EG) und wurde mit den Paragrafen 20 und 98 Telekommunikationsgesetz (TKG) umgesetzt. Dort ist festgeschrieben, dass auch die Standortkennung zum letzten Kommunikationsvorgang der Endeinrichtung des gefährdeten Menschen verarbeitet werden darf, sofern eine aktuelle Standortfeststellung nicht möglich ist.

Betroffene müssen per SMS informiert werden - allerdings nicht unmittelbar. "Der Anbieter hat den betroffenen Teilnehmer über eine Auskunft über Standortdaten nach dieser Ziffer frühestens nach 48 Stunden, jedoch spätestens nach 30 Tagen grundsätzlich durch Versand einer Kurzmitteilung (SMS), wenn dies nicht möglich ist schriftlich, zu informieren", steht im Gesetz. Anrufer müssen demnach über die Rechtsgrundlage, die betroffenen Daten, Datum und Uhrzeit der Abfrage sowie die Stelle, von der die Standortfeststellung in Auftrag gegeben wurde inklusive einer entsprechenden Kontaktinformation informiert werden.

Bereits vor einem Jahr hätte das neue Einsatzleit- und Kommunikationssystem (ELKOS) österreichweit ausgerollt werden sollen, allerdings gab es massive Probleme im Testbetrieb. Nunmehr betonte das Innenministerium, dass die polizeilichen Leitstellen in allen Bundesländer sukzessive damit ausgestattet werden. Dabei werden die österreichweit 90 Bezirks- und Stadtleitstellen durch neun Landesleitzentralen ersetzt werden. Mit dem Projekt "Leitstelle Neu" soll es eine einheitliche Schnittstelle der Polizei und anderer Organisationen geben, was für die Bürger den Vorteil hat, dass sie bei einem Notruf ihre Daten nur einmal bekanntgeben müssen.

"Die neuen polizeilichen Landesleitzentralen in den Landeshauptstädten leiten einen Paradigmenwechsel innerhalb der Polizei ein. Dadurch findet auch ein organisationskultureller Wandel statt. Die Landesleitzentralen sind dabei die Visitenkarten der Landespolizeidirektionen und fungieren als das zentrale Nervensystem der Polizei", meinte Innenminister Nehammer.

ribbon Zusammenfassung
  • Seit 12. Mai 2020 wird der Anrufer-Standort bei Notrufen an die Notrufnummern 112 oder 133 automatisch an die polizeilichen Landesleitzentralen übermittelt.
  • Österreich hat damit eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt.
  • Damit soll der Schutz der Bürger verbessert werden.
  • Mobilfunkbetreiber müssen die Anrufer mittels SMS über die Standort-Übermittlung an die Polizei informieren.