ORF-Gala zieht erste Anzeige nach sich
Während sich Österreich schon im Lockdown befand, fand am vergangenen Mittwoch im ORF eine TV-Show statt, die viel Aufregung nach sich zog. Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) und mehrere andere Minister waren im Fernsehen zu sehen, wie sie tanzten, zu wenig Abstand hielten und keine Masken trugen. Ein Anwalt aus Niederösterreich hat nun laut "Kurier" eine Anzeige eingebracht.
Der ORF betonte, dass die Gala als eine TV-Produktion und nicht als Veranstaltung gelte und somit auch im Lockdown durchgeführt werden dürfe. Die Gäste - hochrangige Politiker sowie Prominente - seien keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, sondern Mitwirkende an der Gala, die im Laufe des Abends auch Spenden an den Telefonen entgegen genommen haben. "In dieser Funktion waren sie Teil der Produktion und somit ausgangsberechtigt. Die anwesenden Politikerinnen und Politiker nahmen in ihrer beruflichen Funktion an der TV-Produktion teil." Zudem seien sämtliche Mitwirkende "selbstverständlich" 2G überprüft und tagesaktuell getestet gewesen. Für die FPÖ machte das keinen Unterschied und forderte den Rücktritt von Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP).
Neben der politischen Auseinandersetzung dürfte nach der Gala nun auch ein juristisches Nachspiel folgen: Einer der ersten, der eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verwaltungsübertretung eingebracht hat, ist der niederösterreichische Anwalt Stefan Danzinger, berichtet der "Kurier". Betroffen von der Anzeige des Wiener Neustädter Anwalts sind Bundespräsident Alexander Van der Bellen, Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP), Vizekanzler Werner Kogler (Grüne), Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP), Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) sowie andere.
Keine "berufliche Tätigkeit"
Der Anwalt hat der Sachverhaltsdarstellung Beweisfotos beigelegt, die dokumentieren sollen, dass kein Mindestabstand eingehalten wurde, keine FFP2-Masken getragen und auch keine Plexiglaswände angebracht wurden. Laut Danzinger liege bei der Gala keine "berufliche Tätigkeit" vor - da diese nur stattfinden dürfe, wenn sie unaufschiebbar, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich und nicht in digitaler Form stattfinden könne. Der Auftritt bei einer Spendengala, wo geklatscht, gesungen und getanzt wurde, kann maximal unter "zu Repräsentationszwecken subsummiert werden, ist aber weder unaufschiebbar noch zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit (zB als Minister) erforderlich", heißt es laut "Kurier in der Anzeige".
Die Annahme von Spendenanrufen hätte ohne weiteres auch "im Homeoffice erfolgen können. Keinesfalls beruflich notwendig sind Live-Gesangsdarbietungen vor Publikum oder die gesellschaftliche Konsumation von Alkohol".
Zusammenfassung
- Die "Licht ins Dunkel"-Gala im ORF sorgte für Aufregung. Bundespräsident und Regierungsmitglieder tanzten und klatschten ohne Maske im Fernsehen. Nun liegt eine erste Anzeige vor.
- Einer der ersten, der eine Sachverhaltsdarstellung wegen Verwaltungsübertretung eingebracht hat, ist der niederösterreichische Anwalt Stefan Danzinger, berichtet der "Kurier".
- Der Anwalt hat der Sachverhaltsdarstellung Beweisfotos beigelegt, die dokumentieren sollen, dass kein Mindestabstand eingehalten wurde, keine FFP2-Masken getragen und auch keine Plexiglaswände angebracht wurden.
- Laut Danzinger liege bei der Gala keine "berufliche Tätigkeit" vor - da diese nur stattfinden dürfen, wenn sie unaufschiebbar, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeiten erforderlich und nicht in digitaler Form stattfinden können.
- Der ORF betonte, dass die Gala als eine TV-Produktion und nicht als Veranstaltung gelte und somit auch im Lockdown durchgeführt werden dürfe.
- Die Gäste - hochrangige Politikerinnen und Politiker wie Prominente - seien keine Gäste im eigentlichen Sinn gewesen, sondern Mitwirkende an der Gala, die im Laufe des Abends auch Spenden an den Telefonen entgegen genommen haben.