OGH entscheidet am 31. Mai im Fall der getöteten 13-Jährigen
Drei Männer afghanischer Abstammung hatten das in Niederösterreich wohnhafte Mädchen in eine Wohnung mitgenommen, der Schülerin Ecstasy verabreicht und diese missbraucht, als die Wirkung der Drogen einsetzte. Den nicht rechtskräftigen Feststellungen des Landesgerichts Wien zufolge starb die 13-Jährige infolge einer Suchtmittelvergiftung und Ersticken einen gewaltsamen Todes. Die drei Männer wurden am 2. Dezember 2022 in erster Instanz im Sinn der Anklage verurteilt. Der 24-jährige Hauptangeklagte fasste wegen Mordes und Vergewaltigung eine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Ein mitangeklagter 19-Jähriger, dem die Wohnung gehörte, erhielt wegen Mordes durch Unterlassung und Vergewaltigung 20 Jahre, ein 20-Jähriger wegen derselben Delikt-Konstellation 19 Jahre.
Der 24-Jährige meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, der 20-Jährige Strafberufung. In Bezug auf die beiden Männer und im Umfang ihrer Rechtsmittel sind die Entscheidungen der ersten Instanz daher noch nicht rechtskräftig. Der 19-Jährige hatte dagegen das Urteil des Landesgerichts akzeptiert.
Zusammenfassung
- In sieben Wochen wird sich der Oberste Gerichtshof (OGH) mit den offenen Rechtsmitteln im Fall der getöteten 13-Jährigen auseinandersetzen, deren Leiche am 26. Juni 2021 auf einem Grünstreifen in Wien-Donaustadt von Passanten leblos aufgefunden wurde.
- Das bestätigte OGH-Mediensprecher Frederick Lendl am Mittwoch auf APA-Anfrage.
- Die drei Männer wurden am 2. Dezember 2022 in erster Instanz im Sinn der Anklage verurteilt.