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Oben-ohne aus Therme geworfen - Steirerin zieht vor Behörde

Eine Grazerin geht gerne oben-ohne schwimmen - einer bekannten steirischen Therme wurde sie deshalb verwiesen. Die Grazerin aktivierte die Antidiskriminierungsstelle und die Gleichbehandlungsanwaltschaft - denn Männer würden ja immer oben-ohne schwimmen.

Eine 37-jährige Grazerin wollte sich bei Temperaturen jenseits der 30-Grad Marke in der Therme Blumau entspannen. Bikini-Oberteil hatte sie laut einem Bericht der "Kleinen Zeitung" keines eingepackt. Sie wollte oben-ohne baden. 

Das ist aber laut Hausordnung der Therme prinzipiell nicht erlaubt. Nachdem Bademeister und Thermendirektorin sie auf die Hausordnung hingewiesen hatten, wurde sie von der Polizei abgeführt. 

Die Grazerin sieht sich ungleich behandelt, weil ihr nicht "das Gleiche gestattet werde wie Männern", nur weil sie einen Busen habe, zitiert sie die "Kleine Zeitung". 

Abfuhr mit vier Beamten

Laut dem Bericht habe sich eine Familie über das fehlende Oberteil der Frau beschwert, nach langer Diskussion mit der Thermendirektorin wurde die Polizei gerufen. Vier Beamte begleiteten die Grazerin und ihren Partner dann zur Kasse. 

Gegenüber der "Kleinen Zeitung" spricht die Direktorin Melanie Franke davon, dass man die Dame "höflich" gebeten habe, die Badeordnung einzuhalten. Darin heißt es: "Das Tragen von Bikinis (Ober- und Unterteil), übliche Badeanzüge, Badehosen ... ist im gesamten Thermal- und Bade- sowie Liegebereich verpflichtend." Es gebe außerdem einen eigenen FKK- und Saunabereich in der Therme und auf die Badeordnung sei beim Eingang und bei den Garderoben ausgehängt. 

In dem konkreten Fall habe man sich um ein "vernünftiges Gespräch" bemüht, allerdings habe die Grazerin "herumgeschrien", so Franke.

Wandte sich an Anwaltschaft

Laut dem steirischen WKO-Obmann Michael Wieser müsse man explizit darauf hinweisen, dass Oben-ohne-Baden verboten sei. Denn prinzipiell sei das heute "nichts Ungewöhnliches" mehr. Deshalb müssten Vertragspartner laut Konsumentenschutzgesetz auch dezidiert auf so einen ungewöhnlichen Vertragsinhalt hingewiesen werden.

Der betroffenen Grazerin war die Behandlung in der Therme "unangenehm", sie wandte sich an die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die sie an die Gleichbehandlungsanwaltschaft weiter verwies. 

Das Gleichbehandlungsgesetz soll vor Diskriminierung oder Belästigung in der Arbeitswelt, aber auch anderen Lebensbereichen schützen. Weil die Frau wegen ihres weiblichen Geschlechts anders behandelt worden war, könnte man einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission stellen, so Susanne Prisching von der Gleichbehandlungsanwaltschaft gegenüber der "Kleinen Zeitung".

Fall der Bewusstseinsbildung

In Österreich gab es noch keine vergleichbaren Fälle, in Berlin entschied das Höchstgericht, dass die Badeordnung geändert werden müsse. Auch für alle Frauen müsse oberkörperfreies Baden in allen öffentlichen Bädern erlaubt sein, Frauen dürften hier nicht anders als Männer behandelt werden.

Laut "Kleiner Zeitung" geht es der 37-jährigen Betroffenen um Bewusstseinsbildung, der finanzielle Schadenersatz sie hintergründig. 

ribbon Zusammenfassung
  • Die Grazerin geht gerne Oben-Ohne-Schwimmen - einer bekannten steirischen Therme wurde sie deshalb verwiesen.
  • Die Grazerin aktivierte die Antidiskriminierungsstelle und die Gleichbehandlungsanwaltschaft - denn Männer schwimmen ja immer Oben-Ohne.