Notarzt betrunken, Patient tot: 2.100 Euro Strafe
"Ich bekenne mich schuldig. Errare humanum est", sagte der 34-jährige Angeklagte am Bezirksgericht Villach. "Ich bin schuldig für den Alkohol, aber für seinen Tod bin ich nicht verantwortlich."
Der Slowene stand wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor Gericht. Nahe Villach starb der Patient. Nicht am Versagen des betrunkenen Arztes, sondern an Corona bzw. Organversagen. Die Behandlungsfehler haben laut Gutachten aber die Überlebenschancen geschmälert.
Unter anderem intubierte der 34-Jährige den Patienten bei der Reanimation in der Speise- statt in der Luftröhre.
Das Urteil ist rechtskräftig.
Erst gebechert, dann im Auto geschlafen
Er habe am Vortag mit seinem Disponenten vom Rettungsdienst "sehr viel" Alkohol getrunken, während der Fahrt nach Zadar dann im Rettungswagen geschlafen und beim Patiententransport ganz sicher nicht mehr zur Flasche gegriffen, beteuerte er.
Patient nicht transportfähig
Sein größter Fehler sei aber gewesen, den Patienten überhaupt zu übernehmen, er sei seiner Ansicht nach nicht transportfähig gewesen wegen "zu viele Diagnosen". Der Arzt habe aber Druck vom Vorgesetzten bekommen.
"So ein Verhalten, wie sie es gesetzt haben, kann nicht toleriert werden", sagte Richterin Sabrina Pusnik in der Urteilsbegründung. Sie verurteilte den Slowenen zu 60 Tagsätzen a zehn Euro. Damit fasste der Angeklagte ein Drittel des Strafrahmens aus - drei Monate Haft wären maximal möglich.
Außerdem muss er vorerst 1.000 Euro Schmerzensgeld an den Sohn des Toten zahlen, der frühere Arbeitgeber bekommt 500 Euro Schadenersatz. Der slowenische Arzt wie auch die Staatsanwältin erklärten sich mit dem Urteil einverstanden.
Zusammenfassung
- Im Vorjahr starb ein Patient auf einem Krankentransport von Kroatien nach Deutschland und starb dabei.
- Begleitet hat ihn ein slowenischer Arzt mit über 2,2 Promille Alkohol im Blut.
- Der Mediziner wurde am Dienstag in Kärnten zu einer Geldstrafe, Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt.