Neun Monate bedingt nach tödlichem Arbeitsunfall in NÖ
Der Vorfall datiert vom 25. November 2024. Die beiden Dachdecker waren damals mithilfe eines Lkw-Schwerlastkrans in die Höhe befördert worden. Vorgeworfen wurde dem Beschuldigten, durch die Verwendung einer Verlängerung des Kranarms und der gleichzeitigen Anbringung des Arbeitskorbs eine Überbelastung herbeigeführt zu haben. Ein am Kran vorhandener technischer Überlastungsschutz sei zudem nicht aktiviert worden. Der Arbeitskorb brach ab, die beiden Dachdecker stürzten auf das Kirchendach und in weiterer Folge zu Boden.
Er habe den Arm des Krans "bis dahin nie so zusammengebaut", da es "nie notwendig" geworden sei, gab der 33-Jährige zu Protokoll. Es sei "eine Kurzschlussreaktion gewesen". "Warum genau kann ich Ihnen nicht beschreiben", sagte der Angeklagte zum Einzelrichter.
Überhaupt sei man am 25. November kurz nach Mittag "so gesehen fertig gewesen". Dann seien die Arbeiter aber auf die Idee aufgekommen, noch einmal raufzufahren und die Dachrinne der Kirche ausputzen. Dabei sei der fatale Fehler eingetreten. "Dann sind wir gar nicht mehr bis zur Dachrinne gekommen", blickte der Niederösterreicher, der seit mehr als zehn Jahren als Kranführer tätig ist, zurück. Angelastet wurde ihm am Dienstag grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung, wozu sich der Mann auch schuldig bekannte. "Man hätte das niemals so verwenden dürfen", betonte ein technischer Sachverständiger hinsichtlich der Verlängerung. Eine unerlaubte Verwendung sei hier vorgelegen.
Die beiden Arbeiter aus dem Bezirk Amstetten wurden nach medizinischer Versorgung mit Notarzthubschraubern in das Universitätsklinikum St. Pölten bzw. in ein Krankenhaus in Linz transportiert. Der 34-Jährige erlag im Spital seinen Kopfverletzungen, der damals 15-Jährige überlebte. Er sei mit schweren Blessuren acht Tage im Spital gewesen und nun aber wieder "voll geheilt", sagte der Teenager im Zeugenstand.
Richter ortete zwei "gravierende Fehler"
Den Schuldspruch wegen grob fahrlässiger Tötung begründete der Richter damit, dass zwei "gravierende Fehler" zusammengekommen seien. Einerseits habe der Kranführer keine Bedienungsanleitung herangezogen. "Hätten Sie die gelesen, hätten Sie gesehen, dass Sie das nie in der Konstellation verwenden dürfen." Zudem sei der Überlastungsschutz letztlich nicht aktiviert worden.
Bei der Strafzumessung wurden laut Richter der bisher ordentliche Lebenswandel sowie das Geständnis als mildernd gewertet. Erschwerend seien das Zusammentreffen zweier Vergehen und die gravierenden Folgen gewesen. Zusätzlich zu den neun Monaten bedingt erhielt der Beschuldigte eine unbedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 20 Euro. Dem 15-jährigen Dachdecker muss der Angeklagte 5.000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Die Staatsanwaltschaft gab zum Urteil keine Erklärung ab, der Verteidiger erbat Bedenkzeit.
Zusammenfassung
- Der 33-jährige Kranführer wurde wegen grob fahrlässiger Tötung zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt. Ein technischer Sachverständiger bestätigte, dass die Verlängerung des Kranarms unerlaubt war.
- Der Richter hob zwei schwerwiegende Fehler hervor: Die Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und das Nichtaktivieren des Überlastungsschutzes. Der Angeklagte muss dem 15-jährigen Überlebenden zusätzlich 5.000 Euro Schmerzengeld zahlen.