Neonics-Notfallzulassungen in elf EU-Staaten laut EFSA gerechtfertigt

Insgesamt elf EU-Staaten haben in den Jahren 2020 und 2021 Notfallzulassungen von Insektiziden auf Neonicotinoid-Basis erlassen, um mit den eigentlichen teilweise verbotenen Mitteln einen Schädling der Zuckerrübe zu bekämpfen. Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am Donnerstag nun diese Anwendungen eine Bewertung unterzogen und kam zu dem Schluss, dass jeder dieser 17 Notfallzulassungen auch gerechtfertigt ist.

Zum Einsatz kamen Pflanzenschutzmittel, die Clothianidin enthalten, Imidacloprid, Thiamethoxam - deren Anwendung im Freien wurde in der EU 2018 wegen ihrer Bienenschädlichkeit verboten - und auch Thiacloprid, dessen Zulassung wegen Gefährdung des Grundwassers im Jänner 2020 nicht verlängert worden war.

2020 ersuchte die EU-Kommission die EFSA jeweils zu prüfen ob die Notfallzulassungen im Einklang mit der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung standen und also dahin gehend gerechtfertigt waren, weil eine Gefahr für die Kulturen bestand, "die mit anderen Mitteln nicht eingedämmt werden kann". Die betroffenen Staaten waren Deutschland, Slowakei, Belgien, Kroatien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Rumänien und Spanien.

Die EFSA kam nun zu dem Schluss, dass die Notfallzulassungen in allen Fällen mangels alternativer Mitteln gerechtfertigt waren, oder weil die Gefahr bestand, dass der Schädling gegen verfügbare Alternativprodukte sogar resistent werden könnte. Die einzelnen Staaten wurden zuvor aufgefordert für jeden bewerteten Zuckerrüben-Schädling alle verfügbaren Pestizidprodukte aufzulisten, die zur seiner Bekämpfung zugelassen sind, sowie auch alle verfügbaren nicht-insektiziden Bekämpfungsmethoden.

Auch in Österreich haben Rübenbauern nach hohen Ernteausfällen wegen eines Befalls mit Rübenrüsselkäfern im Jahr 2018 nach Neonicotinoiden verlangt, woraufhin das zuständige Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) diesem Antrag Form einer Notfallzulassung stattgegeben hatte. Umweltschutzorganisationen kritisieren den Einsatz von Neonics wegen des Bienensterbens.

Global 2000 kritisierte auch den Entscheid der EFSA, denn "es ist offensichtlich, dass die Mitgliedsstaaten mit den Notfallzulassungen von Neonicotinoiden das System der Notfallzulassungen missbraucht haben, um Pestizide, die die Zulassungsvoraussetzungen verfehlten, dennoch auf dem Markt zu halten", sagt Helmut Burtscher-Schaden, Umweltchemiker bei der NGO: "Dass die EFSA nun einen Blankoscheck für solche Praktiken ausgibt, ist verantwortungslos." Denn der Grundsatz, dass Pestizide nur dann zugelassen werden dürfen, wenn der in der EU-Pestizidverordnung festgelegte Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist, gilt auch für Notfallzulassungen.

ribbon Zusammenfassung
  • Insgesamt elf EU-Staaten haben in den Jahren 2020 und 2021 Notfallzulassungen von Insektiziden auf Neonicotinoid-Basis erlassen, um mit den eigentlichen teilweise verbotenen Mitteln einen Schädling der Zuckerrübe zu bekämpfen.
  • Die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat am Donnerstag nun diese Anwendungen eine Bewertung unterzogen und kam zu dem Schluss, dass jeder dieser 17 Notfallzulassungen auch gerechtfertigt ist.