Nächtliches Parkverbot am Ostufer des Attersees fix
Von 1. Mai bis 30. September von 23.00 bis 4.00 Uhr ist entlang der B152 nächtliches Parken verboten. In den Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach wolle man damit die Dauerparker wegbringen. Am Westufer gebe es vorerst noch keine derartige Beschränkung, so Steinkogler.
Zusammenfassung
- Ab 2025 gilt am Ostufer des Attersees ein nächtliches Parkverbot, das von Richard Steinkogler von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck bestätigt wurde.
- Das Verbot richtet sich gegen Wild-Camper und gilt von 1. Mai bis 30. September, jeweils von 23.00 bis 4.00 Uhr, in den Gemeinden Schörfling, Weyregg und Steinbach.
- Am Westufer des Attersees sind vorerst keine Parkbeschränkungen geplant.