APA/APA (Archiv)/DANIEL RAUNIG

Nach Mordprozess gegen Frauentrio: Weitere Ermittlungen

Nachdem bekannt geworden ist, dass gegen eine zu lebenslanger Haft verurteilte Kärntnerin Betrugsermittlungen laufen, sind nun neue Vorwürfe gegen die 48-Jährige aufgetaucht. Tina Frimmel-Hesse, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Klagenfurt, bestätigte am Freitag auf APA-Anfrage einen Bericht der "Kleinen Zeitung", wonach gegen die Frau ein weiteres Ermittlungsverfahren läuft. Sie soll eine Komplizin gefährlich bedroht haben.

Die 48-Jährige hatte sich heuer gemeinsam mit zwei weiteren Frauen wegen Mordes, Betruges und Brandstiftung vor Gericht verantworten müssen. Laut Anklage hatte die Anführerin der als "Hexentrio" bekannt gewordenen Gruppe jahrelang Menschen mit Hang zu Okkultismus und Esoterik manipuliert und um ihr Geld gebracht. Dabei stiftete die Haupttäterin eine 44-Jährige dazu an, eine 72-jährige Frau zu ermorden. Die Hauptangeklagte wurde im Oktober - nicht rechtskräftig - zu lebenslanger Haft verurteilt, die 44-jährige Zweitangeklagte erhielt 20 Jahre, die dritte, 62-jährige Angeklagte drei Jahre. Erst- und Zweitangeklagte sollen auch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.

Während des Prozesses wurde bekannt, dass die 48-Jährige auch in Haft ihre manipulativen Fähigkeiten eingesetzt haben soll. So habe sie eine Zellengenossin von ihrer Unschuld überzeugt. Die Frau, die schon Kontakt mit Drogen gehabt hatte, hatte daraufhin nach ihrer Haftentlassung wieder zu dealen begonnen und der 48-Jährigen Geld - die Rede ist von mehreren tausend Euro - zukommen lassen. Gegen die 48-Jährige hat die Staatsanwaltschaft deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen schweren Betruges eingeleitet.

Die nächste Ermittlung dreht sich nun um den Vorwurf der gefährlichen Drohung. "Direkt nach dem Prozess, auf dem Weg zurück in die Justizanstalt, soll die 48-Jährige die Zweitangeklagte gefährlich bedroht haben", konkretisierte Frimmel-Hesse den Vorwurf. Da in Klagenfurt nicht gewährleistet werden kann, dass die beiden Frauen immer voneinander getrennt sind, wurde die 48-Jährige in eine andere Justizanstalt verlegt.

Nun bleibt abzuwarten, ob auf die Ermittlungen auch wirklich eine Anklage folgt. Wird das Urteil aus dem Mordprozess rechtskräftig, hätte die 48-Jährige bereits die maximal zu verhängende Strafe ausgefasst.

ribbon Zusammenfassung
  • Nachdem bekannt geworden ist, dass gegen eine zu lebenslanger Haft verurteilte Kärntnerin Betrugsermittlungen laufen, sind nun neue Vorwürfe gegen die 48-Jährige aufgetaucht.
  • Sie soll eine Komplizin gefährlich bedroht haben.
  • Die nächste Ermittlung dreht sich nun um den Vorwurf der gefährlichen Drohung.
  • Wird das Urteil aus dem Mordprozess rechtskräftig, hätte die 48-Jährige bereits die maximal zu verhängende Strafe ausgefasst.